Verträge sind in der Regel Vereinbarungen zwischen zwei benannten Parteien. Drittparteivereinbarung ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf eine Partei bezieht, die einem Vertrag zwischen den beiden anderen Parteien hinzugefügt wird. Im Gegensatz zu den beiden Hauptvertragsparteien darf ein Dritter im Dokument nicht genannt werden. Diese Art von Vereinbarung kann viele Formen annehmen, und die Einzelheiten der Vereinbarung hängen von der Vertragssituation ab.
Wenn es um die Abtretung der Vertragserfüllung geht, bestimmt eine Drittparteivereinbarung häufig die Partei, die die Pflichten oder Pflichten eines Vertragsunterzeichners übernimmt, falls der Unterzeichner die Bedingungen nicht erfüllen kann. Diese Art der Drittvereinbarung ermöglicht nicht nur die Übertragung von Pflichten zur Vertragserfüllung, sondern räumt dem Dritten auch die dem ursprünglichen Vertragsunterzeichner eingeräumten Rechte ein. In den meisten Fällen ist auch eine Klausel enthalten, um die Umstände anzugeben, die dazu führen würden, dass die Verantwortlichkeiten und Rechte des ursprünglichen Unterzeichners auf den Dritten übertragen werden.
Manchmal wird eine Vereinbarung mit einem Dritten erstellt, um darauf hinzuweisen, dass die Erfüllung des Vertrages einer Person, die den Kontakt nicht unterzeichnet hat, einen Vorteil bringt. Vorteile gegenüber Dritten werden in der Regel erwartet und in Verträgen ausgelassen, es sei denn, einer der Unterzeichner möchte einem bestimmten Dritten einen bestimmten Vorteil zuweisen. Um den Vertrag durchsetzen zu können, muss ein Dritter nachweisen können, dass der Vertrag zu seinen Gunsten gezogen wurde. Andernfalls gilt der Vorteil als Nebenleistung und der Vertrag ist nur von den ursprünglichen Unterzeichnern durchsetzbar.
Banken sind übliche Dritte, da viele Verträge Zahlungen beinhalten und Banken die Gelder zur Zahlung halten, was die Bank als unbenannte Vereinbarung mit einem Dritten einschließt. Der Name der Bank des Vertragsunterzeichners und die Zahlungsweise werden in der Regel im Vertrag nicht angegeben, da Banken zur Zahlung verpflichtet sind, wenn das Institut einen ordnungsgemäß ausgestellten Scheck erhält und das Konto der Person über ausreichende Deckung verfügt. Unzureichende Deckung oder nicht ordnungsgemäß ausgestellte Schecks gehen zu Lasten des Unterzeichners, nicht jedoch der Drittbank.
Verträge mit Dritten sind ein wesentlicher Bestandteil des Wertpapierrechts. In der Wirtschaft bezieht sich der Begriff „Wertpapiere“ auf Aktien, Anleihen und ähnliche Anlageformen. Im Sicherheitsrecht verklagen in der Regel nur fremde Nichtkunden das sicherheitsausstellende Geschäft. Dies liegt daran, dass die Personen, die die Wertpapiere kaufen und halten, tatsächlich Drittbegünstigte in vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem aktienemittierenden Unternehmen und dem Investmentbanker sind, der den Verkauf der Wertpapiere ermöglicht.