Das Chemiewaffenübereinkommen von 1993 ist ein Verbot chemischer Waffen, das 1992 von der Abrüstungskonferenz bei den Vereinten Nationen eingebracht und Anfang 1993 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Bis heute haben 183 der 195 von der UNO anerkannten Vertragsstaaten unterzeichnet und ratifiziert das Chemiewaffenübereinkommen und fünf weitere haben unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Ziel dieser Konvention ist es, alle Bestände an Chemiewaffen weltweit zu vernichten und den Einsatz solcher Waffen durch alle Unterzeichnerstaaten zu verhindern.
Diese Konvention ist ein Ergebnis des Genfer Protokolls von 1925, das den Einsatz chemischer und biologischer Waffen in der Kriegsführung verbot. In den 1960er Jahren führte ein wachsendes Interesse an Abrüstung zur Einrichtung eines Abrüstungsausschusses, der sich auf die Ausarbeitung von Verträgen konzentrierte, die Mitglieder der Vereinten Nationen unterzeichnen konnten. Dieser besondere Vertrag trat 1997 mit dem Ziel in Kraft, alle Lagerbestände und Einrichtungen bis 2007 zu vernichten; Dieses Ziel wurde nicht erreicht, aber es wurden erhebliche Fortschritte erzielt.
Unter den Bedingungen des Chemiewaffenübereinkommens dürfen Unterzeichner keine chemischen Waffen entwickeln, herstellen, erwerben, lagern, übertragen oder einsetzen. Sie sind verpflichtet, alle Bestände an chemischen Waffen sowie Einrichtungen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden, zu vernichten; diese Einrichtungen können auch nachweislich auf eine zivile Nutzung umgestellt werden. Die Unterzeichner sind auch für die Vernichtung jeglicher chemischer Waffen verantwortlich, die sie möglicherweise in anderen Ländern hinterlassen haben.
Die Konvention wird von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen durchgesetzt, einer unabhängigen internationalen Agentur mit Sitz in Den Haag. Diese Organisation inspiziert regelmäßig Nationen, um ihre Fortschritte zu beurteilen, wobei den Vereinigten Staaten, Russland, Albanien, Libyen und Indien besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, allen Nationen mit zugelassenen Lagerbeständen an chemischen Waffen, als sie das Chemiewaffenübereinkommen ratifizierten. Bis 2008 hatte nur Albanien alle seine Lagerbestände vernichtet.
Das Chemiewaffenübereinkommen erkennt auch drei verschiedene Klassen chemischer Waffen an. Waffen der Kategorie I sind Waffen, die nur einen bösartigen, militärischen Nutzen haben, wie beispielsweise Nervengifte. Chemikalien der Liste II haben eine begrenzte kommerzielle Verwendung, daher sind sie nicht vollständig verboten, obwohl der Zugang kontrolliert wird. Chemikalien der Liste III sind solche, die als chemische Waffen eingesetzt werden können, aber auch eine Vielzahl von kommerziellen und zivilen Verwendungen haben; Bestände dieser Materialien werden überwacht, um sicherzustellen, dass ihre Verwendung rechtmäßig ist.