Was ist eine Habendum-Klausel?

Eine Habendum-Klausel ist eine Art von Klausel, die häufig in Eigentumsübertragungsdokumenten wie Urkunden oder Mietverträgen zu finden ist. Die Habendum-Klausel, die manchmal auch als „Haben- und Halten-Klausel“ bezeichnet wird, enthält spezifische Beschränkungen hinsichtlich des Eigentumsumfangs und der Rechte des neuen Eigentümers oder Mieters. Neben Beschränkungen, was mit der Immobilie gemacht werden darf, kann die Habendum-Klausel auch festlegen, wie lange oder bis zu welcher Bedingung sich die Rechte des Eigentümers erstrecken.

In den meisten Mietverträgen oder Urkunden steht die Habendum-Klausel direkt unter der Gewährungsklausel. Während die Gewährungsklausel genau beschreibt, welches Eigentum übertragen wird, spezifiziert die Habendum-Klausel die Rechte des Eigentümers in Bezug auf das Eigentum. Der alternative Name für diese Art von Klausel stammt aus dem üblichen juristischen Wortlaut des Abschnitts, der normalerweise mit den Worten „haben und halten“ beginnt.

Wenn die Immobilie vollständig übertragen wird, kann die Klausel einfach festlegen, dass der Eigentümer das Recht hat, ohne zeitliche Beschränkungen nach geltendem Recht mit der Immobilie zu tun, was er will. Die meisten Liegenschaftsurkunden, die als Ergebnis eines Verkaufs erstellt werden, gewähren dem neuen Eigentümer lediglich die uneingeschränkte und uneingeschränkte Nutzung der Immobilie ohne zeitliche Begrenzung. Wenn es irgendwelche Eigentumsbeschränkungen gibt, werden diese in dieser Klausel im Einzelnen beschrieben.

Einschränkungen in der Habendum-Klausel können den Umfang des Eigentums des Mieters umfassen. Wenn eine Person beispielsweise eine Beteiligung an einer Timesharing-Eigentumswohnung erwirbt, hat sie oder sie nur Anspruch auf den erworbenen Prozentsatz des Eigentums, nicht auf das vollständige und absolute Eigentum an der Eigentumswohnung. Eine andere Eigentumsbeschränkung kann eintreten, wenn einer Person die Nutzung eines Grundstücks nur auf Lebenszeit gewährt wurde, das nach dem Tod des Mieters an den ursprünglichen Eigentümer zurückfällt. In den meisten Fällen enthält die Habendum-Klausel diese Einschränkung und legt fest, wer die Urkunde nach dem Tod des aktuellen Mieters erhält.

Nutzungsbeschränkungen werden auch in dieser Art von Klausel beschrieben. Timesharing-Mieter können zum Beispiel daran gehindert werden, während ihres Mietverhältnisses zum Timesharing bestimmte Handlungen vorzunehmen, obwohl sie technisch gesehen ein gewisses Eigentum an der Immobilie besitzen. Nutzungsbeschränkungen können Regeln zur Beschädigung des Eigentums oder dauerhafte kosmetische Änderungen beinhalten. Mieter können auch daran gehindert werden, sich an illegalen Aktivitäten auf dem Grundstück zu beteiligen oder gegen die für das Grundstück geltenden Regeln der Hausbesitzervereinigung zu verstoßen.

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