Welche Arten von Depotverträgen gibt es?

Wenn sich ein Ehepaar mit Kindern für die Scheidung entscheidet, müssen die Sorgerechtsvereinbarungen getroffen werden. Vor Gericht werden vor allem zwei Arten des Sorgerechts diskutiert und mit Hilfe von Anwälten vereinbart: das physische Sorgerecht und das gesetzliche Sorgerecht. In jeder dieser beiden Sorgerechtsvereinbarungen muss festgelegt werden, ob die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben oder ob ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.

Innerhalb von Verwahrungsverträgen muss es nicht unbedingt für beide Verwahrungsarten gleich sein. Beispielsweise kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, die Eltern können sich jedoch das Sorgerecht gemeinsam teilen. Auch dies ist etwas, das mit Hilfe von Scheidungsanwälten ausgearbeitet werden muss und in die Scheidungsvereinbarung aufgenommen wird. Hält sich ein Elternteil nicht an die Scheidungsvereinbarung, hat der andere Elternteil die Möglichkeit, ihn erneut vor Gericht zu bringen.

Die physische Verwahrung ist die erste Hälfte der Verwahrungsvereinbarungen. Es bezieht sich auf das Recht der Eltern, das Kind bei sich zu leben. Lebt ein Kind nur bei einem Elternteil und besucht den anderen gelegentlich, kann es sich um das alleinige Sorgerecht mit Besuchsrecht handeln. Wenn das Kind jedoch seine Zeit bei beiden Elternteilen aufteilt, wird dies als gemeinsames Sorgerecht bezeichnet. Letzteres ist zwar etwas häufiger, aber jeder Einzelfall ist anders. Natürlich gibt es auch den Fall, dass dem anderen Elternteil das Besuchsverbot verweigert wird, in diesem Fall wird dem anderen Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen.

Natürlich gibt es bei den Sorgerechtsvereinbarungen viele Nuancen, die die Eltern ausarbeiten müssen. Zum Beispiel könnten Kinder wochentags mit einem Elternteil und Wochenenden mit einem anderen verbringen; das Schuljahr bei einem Elternteil und der Sommer bei einem anderen; oder sogar an bestimmten Wochentagen mit verschiedenen Eltern. Es hängt von der individuellen Situation jedes Einzelnen ab und von der Nähe, die die Eltern zueinander leben.

Der nächste Teil von Sorgerechtsverträgen ist das gesetzliche Sorgerecht. Dies bezieht sich auf das Recht der Eltern oder der Eltern, rechtliche Entscheidungen in Bezug auf das Kind zu treffen, in der Regel in Bezug auf Schulwahl, religiöse Erziehung und medizinische Versorgung. Auch hier kann den Eltern je nach einer Reihe von Faktoren das gemeinsame Sorgerecht oder einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden. Bei der Ausarbeitung von Sorgerechtsvereinbarungen ist es immer am besten, die Bedürfnisse und das Wohl der Kinder in den Vordergrund zu stellen.