Was ist anrechenbare Deckung?

Anrechenbare Deckung ist ein Begriff, der verwendet wird, um eine frühere Krankenversicherung zu beschreiben, die vor der Aufnahme in den aktuellen Krankenversicherungsplan bestanden wurde. In vielen Fällen wird diese vorherige Deckung nur dann als anrechenbar angesehen, wenn zwischen den beiden Plänen kein Deckungsausfall von mehr als 63 Tagen aufgetreten ist. Es gibt oft einige Grenzen für den anrechenbaren Versicherungsschutz, wobei Zahn- und Sehpläne manchmal von dieser Betrachtung ausgeschlossen sind. In einigen Fällen können auch Krankenversicherungen, die mit bestimmten Krankheiten verbunden sind, außerhalb des anrechenbaren Deckungsumfangs berücksichtigt werden.

Beim Wechsel von einer Krankenkasse zur anderen ist die Anerkennung der anrechenbaren Leistungen oft wichtig. Dies gilt insbesondere beim Übergang zu Plänen eines früheren Arbeitgebers und eines neuen Arbeitgebers. Einer der Schwerpunkte sind eventuelle Vorerkrankungen des Arbeitnehmers oder der versicherten Familienangehörigen. In vielen Ländern kann der neue Versicherungsanbieter, wenn zwischen dem endgültigen Versicherungsdatum des alten Tarifs und dem Startdatum des neuen Versicherungsschutzes eine Lücke von mindestens 63 Tagen besteht, eine gewisse Frist für diese Vorversicherungsverträge setzen. Bestehende Konditionen.

Wenn beispielsweise das Arbeitsverhältnis einer Person beendet wird und sie sich nicht für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes entscheidet, erlischt der Plan bald. Sollte es der Person nicht möglich sein, innerhalb von 63 Tagen nach Ablauf einer Beschäftigung mit Krankenversicherung als Teil des Leistungspakets eine Beschäftigung zu finden, können alle Vorerkrankungen entweder von der Deckung ausgenommen werden oder für einen Zeitraum, der variieren kann, als nicht versichert gelten von 90 Tagen bis zu einem vollen Kalenderjahr. Das heißt, wenn die Person Diabetiker ist und Medikamente zur Kontrolle der Erkrankung einnehmen muss, übernimmt die neue Versicherung die Kosten für diese Medikamente erst, wenn der mit der Vorerkrankung verbundene Zeitrahmen erfüllt ist. In der Zwischenzeit muss die Person den Einkauf der Diabetes-Medikamente ohne Hilfe der Krankenkasse bewerkstelligen.

Das gleiche allgemeine Prinzip gilt beim Übergang von einer Gruppenkrankenversicherung zu einer staatlich geförderten Krankenversicherung oder einer Einzelversicherung. Hier muss die anrechenbare Deckung hergestellt werden, um Vorerkrankungen ohne Wartezeit sofort abzudecken. Dies würde bedeuten, dass, wenn das Arbeitsverhältnis einer Person aus irgendeinem Grund gekündigt wird, sie sich möglicherweise für eine individuelle Krankenversicherung entscheidet, anstatt zu hoffen, bei einem neuen Arbeitgeber eine Gruppenversicherung abzuschließen. Durch schnelles Handeln, um den neuen Plan zu sichern, ist die Ausstellung einer anrechenbaren Versicherungsbescheinigung sehr wahrscheinlich, und Leistungen zur Unterstützung bei der Behandlung von bereits bestehenden Gesundheitszuständen sind leicht verfügbar.