Die kumulierte Abschreibung hat mit der Ermittlung des aktuellen Nettowertes eines bestimmten Vermögenswerts zu tun. Bei der Berechnung der kumulierten Abschreibung eines Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden, die vom ursprünglichen Kaufpreis bis zur aktuellen Rendite der Investition reichen.
Da bei der kumulierten Abschreibung der Gesamtwert der Vermögenswerte zu einem bestimmten Zeitpunkt ermittelt wird, ist es erforderlich, den zu überprüfenden Zeitraum zu bestimmen. Im Allgemeinen beginnt der Zeitrahmen mit dem Kaufdatum des Vermögenswerts und erstreckt sich bis zum Ende einer aktuellen Steuer- oder Kalenderperiode. Das Festlegen des Zeitumfangs ist wichtig, da es bei der Berechnung der Abschreibung darum geht, die Ausgaben für den Vermögenswert, die in einem bestimmten Zeitraum angefallen sind, mit dem Wert des Vermögenswerts im selben Zeitraum zu vergleichen.
Zur Berechnung der kumulierten Abschreibung sind mehrere wichtige Datenelemente erforderlich. Neben dem Kaufpreis ist der aktuelle Marktwert des Vermögenswerts zu beachten. Der aktuelle Marktwert ist der Betrag, für den der Vermögenswert heute verkauft werden könnte. Auch die Wertentwicklung des Vermögenswerts ist wichtig, um die kumulierte Abschreibung zu ermitteln. Insbesondere ist es wichtig, alle Einnahmen oder Zinsen zu vermerken, die durch den Vermögenswert seit dem Erwerb erzielt wurden.
Sobald die mit dem Vermögenswert verbundenen Kosten oder Ausgaben und die aus dem Eigentum an dem Vermögenswert erzielten Einnahmen feststehen, ziehen Sie die Kosten vom Gesamtwert des Vermögenswerts ab, einschließlich des Kaufpreises und der Einnahmen. Die resultierende Zahl zeigt die aktuelle Höhe der kumulierten Abschreibung und hilft bei der Ermittlung des Buchwertes.
In einigen Fällen kann bei der Berechnung der kumulierten Abschreibungen eine sogenannte Abschreibung berücksichtigt werden. Die Abschreibung berücksichtigt im Wesentlichen eine Buchwertminderung, da der Kaufpreis über dem Zeitwert lag.