Wie kann ich Schmuck urheberrechtlich schützen?

Nach US-Recht unterliegt jedes Original, das in einer festen Form hergestellt wird, automatisch dem Urheberrechtsschutz. Um Schmuck urheberrechtlich schützen zu können, muss eine Person zunächst feststellen, ob der von ihr hergestellte Artikel ein Original ist oder nicht. Wenn der Urheber dann das Urheberrecht veröffentlichen möchte, kann er dieses Stück beim US-amerikanischen Urheberrechtsamt registrieren.
Schmuckdesigns und -ideen gibt es schon seit langer Zeit, und während die physische Form eines Originalschmuckstücks urheberrechtlich geschützt sein kann, ist die Idee und das System zu seiner Herstellung nicht urheberrechtlich geschützt. Dies kann es manchmal schwierig machen, festzustellen, ob eine Halskette, ein Armband oder ein Paar Ohrringe tatsächlich ein originelles Design ist. Um zu überprüfen, ob ein neu gestaltetes Stück vollständig einzigartig ist oder nicht, kann eine Person im Internet und/oder einer Datenbank des Urheberrechtsamts nach zuvor urheberrechtlich geschützten Stücken suchen.

Das Einreichen von Unterlagen für urheberrechtlich geschützten Schmuck beinhaltet in der Regel den Besuch der Website des Urheberrechtsamts. Auf der Website kann eine Person die erforderlichen Formulare herunterladen, die ausgedruckt, ausgefüllt und per Post verschickt werden können. Eine weitere Möglichkeit für den Designer besteht darin, die Formulare online auszufüllen und elektronisch zu übermitteln. Tutorials können im Internet dazu genommen werden, wie dies zu tun ist.

Von den Schmuckstücken dürfen Fotos gemacht werden, damit diese mit den Formularen verschickt werden können. Diese Bilder sollten in der Regel das detaillierte Design des Schmucks zeigen und sich nicht nur auf die künstlerischen Qualitäten konzentrieren. Es sollten verschiedene Winkel aufgenommen werden, damit das gesamte Stück gezeigt wird.

Nachdem die Formulare korrekt ausgefüllt und die Bilder aufgenommen wurden, kann ein Designer die erforderlichen Formulare dann an copyright Jewelry senden. Eine Anmeldegebühr wird höchstwahrscheinlich verlangt und sollte zusammen mit diesen Unterlagen gesendet werden. Oftmals sind die Kosten für die elektronische Einreichung geringer als bei der herkömmlichen Post. Das Urheberrechtsamt prüft den Antrag, stellt fest, ob es sich bei dem Schmuckstück um ein Originalstück handelt, und sendet eine Urheberbescheinigung. Dieser Prozess kann bis zu acht Monate dauern.

Die Anmeldung bei urheberrechtlich geschütztem Schmuck ist nicht immer notwendig, bringt aber Vorteile mit sich. Wenn der Papierkram archiviert ist, kann ein Designer problemlos eine Klage gegen jeden einreichen, der seine Arbeit kopiert. Außerdem kann der US-Zolldienst mit dem hinterlegten Copyright verhindern, dass kopierte Stücke aus anderen Ländern eintreffen. Außerdem ist die Aufzeichnung öffentlich, sodass das Design bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Designers urheberrechtlich geschützt bleibt, es sei denn, das Urheberrecht wird verlängert – in diesem Fall könnte es noch länger geschützt sein.