Eine Mindestausrüstungsliste ist eine in der Luftfahrt verwendete Liste, in der angegeben ist, welche Ausrüstung mindestens installiert und funktionsfähig sein muss, bevor ein Flugzeug abhebt. Die auf der Liste aufgeführte Ausrüstung ist umfangreich und variiert stark von Dingen wie Fenstern und Türen über Treibstoff- und Flugsysteme bis hin zu Notfallausrüstung und mehr. Solche Listen sind spezifisch für einzelne Flugzeuge und werden aus der Master Minimum Equipment List entwickelt, die vom Dachverband für einen bestimmten Standort geführt wird. Drehflügler und leichter als Flugzeuge sowie Standardflugzeuge wie Flugzeuge können alle Mindestausrüstungslisten haben.
Um eine Mindestausrüstungsliste für ein bestimmtes Luftfahrzeug zu erstellen, sollte der Eigentümer oder Betreiber eine Kopie der Master-Mindestausrüstungsliste erwerben. Diese Liste kann in der Regel bei der zuständigen Landesbehörde angefordert werden. Das Durchgehen dieser Masterliste sowie Flug-, Wartungs- und andere Handbücher für das jeweilige Flugzeug hilft bei der Erstellung eines geeigneten Dokuments.
Nach Erstellung der Mindestausstattungsliste für sein Luftfahrzeug legt der Eigentümer oder Betreiber das Dokument zur Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde vor. Dieses Leitungsgremium ist normalerweise eine Luftfahrtbehörde der Regierung, die für ihren Standort zuständig ist. Die Federal Aviation Administration in den Vereinigten Staaten, die Civil Aviation Authority in Großbritannien und Transport Canada haben beispielsweise die rechtliche Autorität über Genehmigungen in ihren jeweiligen Rechtsordnungen. Sobald diese Liste für ein bestimmtes Luftfahrzeug genehmigt wurde, wird sie zum maßgeblichen Dokument für das Luftfahrzeug und ersetzt die allgemeinere Hauptliste. Eine für ein bestimmtes Luftfahrzeug genehmigte Mindestausrüstungsliste gilt nur für dieses Luftfahrzeug und ist nicht auf ein anderes Luftfahrzeug übertragbar.
Die Mindestausrüstungsliste deckt eine breite Palette von Luftfahrzeugausrüstungen ab und legt die erforderlichen Verfahren fest, um Mängel zu beheben, wenn diese Ausrüstung verloren geht oder nicht mehr funktionsfähig ist. Elektrische und hydraulische Energiesysteme, Kraftstoffsysteme und Sauerstoffsysteme werden ebenso abgedeckt wie Fluganzeigen, Navigationsausrüstung, Fahrwerke und andere Geräte, die für den sicheren Flugbetrieb erforderlich sind. Ausrüstungen wie Brandschutz, medizinische und Überlebensausrüstung, Datenrekorder und andere Gegenstände sind ebenfalls abgedeckt, obwohl sie für den Flugbetrieb unter normalen Bedingungen nicht erforderlich sind.
Wird festgestellt, dass ein Teil des Luftfahrzeugs fehlt oder funktionsunfähig ist, überprüft der Betreiber die Mindestausrüstungsliste auf das erforderliche Verfahren zur Behebung des Mangels. Die Liste dokumentiert, wer befugt ist, jeden der abgedeckten Mängel zu beheben. Einige Mängel können vom Betreiber behoben werden. Nur ein autorisierter Mechaniker darf andere Mängel beheben, im Allgemeinen solche technischer Art. Alle Mängel müssen behoben werden, bevor ein Flugzeug als flugbereit gilt.