Ein Urheberrechtsbeauftragter wird beauftragt, gewinnbringende Möglichkeiten für Urheber und Eigentümer von urheberrechtlich geschützten Werken zu verfolgen. Der Agent ist auch für die Bearbeitung von Nutzungsanfragen, die Verhandlung und Vorbereitung von Lizenzverträgen für seine Kunden verantwortlich. Zu den Aufgaben des Maklers gehören häufig die Sicherstellung der Einhaltung durch Lizenznehmer und die gerichtliche Auseinandersetzung mit der unbefugten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, so dass diese Aufgabe häufig von Anwälten übernommen wird, die auf das Recht des geistigen Eigentums spezialisiert sind. Ein Urheberrechtsbeauftragter muss jedoch kein Anwalt sein.
Um die Interessen seiner Kunden zu schützen, muss ein Urheberrechtsbeauftragter die sich ständig ändernden Urheberrechtsgesetze im Auge behalten. Idealerweise sollte ein Urheberrechtsbeauftragter auch bei der Verfolgung von Lizenzgebühren sowie der nicht lizenzierten Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werks des Kunden sorgfältig sein. Wenn Verstöße festgestellt werden, ist es der Urheberrechtsbeauftragte, der am häufigsten einen Rechtsstreit wegen Urheberrechtsverletzung einleitet und die Zahlung für den Kunden einfordert.
Urheberrechtsbeauftragte arbeiten auch direkt mit Kunden zusammen, um eine Strategie zu entwickeln, wie das urheberrechtlich geschützte Material des Kunden am effektivsten verwendet werden kann. Marketing- und Werbekampagnen, die Lizenzierung von Markennamen und die Kontrolle des Namens oder des Abbilds eines Urhebers werden normalerweise vom Urheberrechtsbeauftragten durchgeführt. Wenn ein Unternehmen beispielsweise das Lied eines populären Musikkünstlers verwenden wollte, um ein Produkt in einer Werbekampagne zu verkaufen, würde das Unternehmen zuerst den Urheberrechtsbeauftragten des Künstlers um Erlaubnis bitten. Eine Lizenzgebühr für das Lied würde dann zwischen dem Urheberrechtsbeauftragten und dem Unternehmen oder der Werbeagentur ausgehandelt werden, was häufig die Zahlung zukünftiger Lizenzgebühren bei jeder erneuten Ausstrahlung des Werbespots beinhaltet. Der Urheberrechtsbeauftragte und/oder der Anwalt des Urheberrechtsinhabers sollten sicherstellen, dass die ordnungsgemäßen Verträge von allen Parteien unterzeichnet und die Bedingungen der Lizenzvereinbarung durchgesetzt werden.
Ein zunehmender Trend in den letzten Jahren war der Einsatz von Urheberrechtsvertretern durch die Nachlässe berühmter Verstorbener. Damit soll die Verwertung der Werke oder des Veröffentlichungsrechts des verstorbenen Prominenten verhindert werden. Es stellt auch sicher, dass die gesetzlichen Erben des Schöpfers nicht um Geld betrogen werden, auf das sie möglicherweise Anspruch haben. Einige bekannte Beispiele sind die Kontrolle der Songs von John Lennon, das Image von Elvis Presley und die Lizenzierung von Produkten, die auf dem Comic „Peanuts“ von Charles Schulz basieren.