Bei der Berechnung der anwendbaren Steuerabzüge sind bestimmte Aufwendungen gesetzlich abzugsfähig, soweit sie in der Liste der abzugsfähigen Aufwendungen der Betroffenen enthalten sind. Ein Beispiel für eine solche Kategorie von gesetzlich abzugsfähigen Steuern sind Konventionskosten. Diese Ausgaben fallen an, wenn eine Person an einer Geschäftskonferenz teilnimmt, was bedeutet, dass die einzigen Arten von anwendbaren Ausgaben diejenigen sind, die der Person ausschließlich aufgrund der Geschäftskonvention anfallen, und keine anderen Ausgaben. Beispielsweise kann jemand an einem Geschäftskongress teilnehmen und Kosten für das Anschauen eines Films oder für das Glücksspiel in einem Casino entstehen, kann diese Kosten jedoch nicht abziehen. Beispiele für anwendbare Kongressausgaben umfassen Geld, das von der Person für Transport und Verpflegung ausgegeben wird, sowie andere Kosten wie die anfallenden Anmeldegebühren.
Zu den erstattungsfähigen Kongresskosten zählen die Kosten, die der Person für den Weg zum Tagungsort entstehen. Die genaue Quelle der Transportkosten ist unterschiedlich und kann aus dem Geld für den Kauf von Bustickets, dem Geld für den Kauf von Benzin oder dem Geld für den Kauf von Flugtickets bestehen, je nachdem, auf welchem Weg die Person zum Kongress gekommen ist. Üblicherweise gibt es bei den Gaskosten eine vorgegebene Grenze für die zulässige Erstattung pro Gallone.
Teilnehmer an einem Bildungsseminar können ihre Anmeldegebühren als Teil ihrer Kongresskosten geltend machen. Die einzige Einschränkung dieser Art des Abzugs ergibt sich aus der Tatsache, dass ein solcher abzugsfähiger Aufwand nur auf die Art von Seminaren beschränkt ist, die dem Betroffenen helfen, seine Fähigkeiten zu verbessern, um sein Geschäft zu verbessern. Ein weiterer anwendbarer Satz von Kongresskosten ergibt sich aus dem Geld, das eine Person möglicherweise für die Unterkunft ausgegeben hat, während sie an der Konferenz teilnimmt, einschließlich der Kosten für Hotelzimmer und andere damit verbundene Unterkünfte. Auch diese Kosten müssen sich in Grenzen halten, da unnötige Ausgaben, die durch den Aufenthalt in teuren Unterkünften entstehen, bei den Abzugsberechnungen nicht berücksichtigt werden. Jemand, der an einem solchen Geschäftskongress teilnimmt, kann auch Geld für Essen ausgeben, und die Essenskosten können auch als Teil der geltenden Kongresskosten abgezogen werden, die sich aus der Teilnahme an dem Kongress ergeben.