Was ist ein Verstorbenen-Konto?

Ein Verstorbenenkonto ist jede Art von Bankkonto, das einer oder mehreren Personen gehört, die kürzlich verstorben sind. Derartige Konten werden in der Regel für weitere Transaktionen geschlossen, sobald der Bank der Tod des Kunden bekannt wird. Das Konto des Verstorbenen bleibt in diesem Status, bis die Guthaben auf den Konten den rechtmäßigen Erben zur Verfügung gestellt oder einem Testamentsvollstrecker des Nachlasses des Verstorbenen freigegeben werden können, um die Gelder gemäß den Wünschen des Kontoinhabers auszuzahlen.

Jedes Bankkonto eines kürzlich verstorbenen Kunden kann in ein verstorbenes Konto umgewandelt werden. Ein Girokonto ist das häufigste Beispiel für diese Art von Sperrkonto. Wenn das Girokonto gesperrt wird, wird auch jede mit dem Konto verbundene Bankkarte sofort nutzlos und kann nicht für jegliche Art von Einkäufen oder anderen Transaktionen verwendet werden. In ähnlicher Weise wird, wenn der Verstorbene auch ein Sparkonto jeglicher Art besitzt, der Saldo auf diesem Konto eingefroren, bis die Genehmigung des zuständigen Gerichts vorliegt, diese Gelder an einen Erben, Begünstigten oder Nachlassverwalter freizugeben. Besitzt der verstorbene Bankkunde auch ein beliebiges Geldmarktkonto oder verfügte über die Bank über Einlagenzertifikate, so werden auch diese gesperrt, bis die Bank gerichtliche Weisungen zur Freigabe der Gelder erhält.

Die Idee hinter der vorübergehenden Sperrung eines Verstorbenenkontos besteht darin, sicherzustellen, dass alle in einem letztwilligen Testament hinterlassenen Wünsche bezüglich der Verfügung über diese Vermögenswerte berücksichtigt werden. Bis zur Bewährung des Testaments und der Offenlegung des Inhalts dieses Dokuments werden die Kontostände zur Verwahrung verwahrt. In Situationen, in denen kein Testament hinterlassen wurde, bestimmen die in dieser Gerichtsbarkeit geltenden Gesetze, wer einen Rechtsanspruch auf diese Vermögenswerte hat. Gerichte werden diese Regeln befolgen und der Bank die Genehmigung erteilen, die Gelder an die Person freizugeben, die als rechtmäßiger Erbe bestimmt ist.

In der Regel steht es Banken nicht frei, Hinterbliebene zu beraten, was mit einem Verstorbenenkonto zu tun ist. Stattdessen werden die meisten Bankbeamten jedem Hinterbliebenen, der glaubt, einen berechtigten Anspruch auf den Kontostand zu haben, raten, Rechtsbeistand zu erhalten und sich an das örtliche Gerichtssystem zu wenden. Gerichte geben auf Anfrage auch häufig Informationen über geltende Gesetze zur Verfügung über Konten von Verstorbenen, obwohl nicht jedes Gericht die Einzelheiten einer anhängigen Verfügung mit Personen bespricht, die individuelle Ansprüche auf diese Konten haben.