Gucklöcher sind nützliche Überwachungsgeräte, die es ermöglichen, einen Raum zu vermessen, der sich außerhalb des aktuell vom Beobachter eingenommenen Bereichs befindet. Die häufigste Verwendung des Gucklochs ist die Haustür eines Hauses oder einer Wohnung. Teilweise wird das Gerät jedoch auch in anderen Anwendungen im Haushalt sowie am Arbeitsplatz eingesetzt.
Der eigentliche Aufbau eines Gucklochbetrachters ist einfach. Das Gerät ist mit einem kleinen zylindrischen Körper konfiguriert. An jedem Ende des Zylinders helfen Linsen, die es ermöglichen, durch den Körper zu blicken und die Aktivität auf der gegenüberliegenden Seite des Zylinders zu beobachten. Beim Einbau in eine Außentür ermöglicht der Türspion vor dem eigentlichen Öffnen der Tür visuell zu erkennen, wer gerade geklingelt oder geklopft hat. Aus dieser Perspektive kann ein Guckloch als Sicherheitshilfe angesehen werden.
Die Installation des Gucklochs ist nicht schwer zu bewerkstelligen. Im Wesentlichen wird ein kleines Loch in einer für den Hausbesitzer geeigneten Höhe durch den Türkörper gebohrt. Der Türspion wird im Loch positioniert und auf jeder Seite mit einer kleinen Abdeckung oder Unterlegscheibe gesichert. Bei einigen Designs ist der Türspion in das Design für einen dekorativen Türklopfer integriert, wodurch das Vorhandensein des Türspions weniger auffällig wird.
Am Arbeitsplatz wird manchmal ein Guckloch installiert, um eine diskrete Überwachung bestimmter Bereiche des Büros zu ermöglichen. Während diese Funktion eher von Sicherheitskameras übernommen wird, ermöglichte der Türspion in der Vergangenheit die Überwachung, wer sich an seinem Arbeitsplatz aufhält oder nicht oder sich längere Zeit im Pausenbereich aufhält. Bei eher geheimen Bewerbungen kann der Bürospion verwendet werden, um es dem Büropersonal zu ermöglichen, Vorstellungsgespräche ohne Wissen des Bewerbers zu beobachten.
Unethische Verwendungen eines einfachen Gucklochs sind auch zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten aufgetreten. Wenn festgestellt wird, dass der Türspion die Privatsphäre oder die Rechte einer Person beeinträchtigt, ist es oft möglich, zivil- oder strafrechtliche Schritte gegen die Person oder die Personen einzuleiten, die den Türspion benutzt haben. Die häufigste Anwendung ist heute jedoch die Sicherheitsmaßnahme an der Haustür.