Wie qualifiziere ich mich für eine Behandlung in einem Veterans Hospital?

Um sich für eine Behandlung in einem Veteranenkrankenhaus zu qualifizieren, muss eine Person die vom Department of Veterans Affairs (VA) festgelegten Anforderungen erfüllen. Die erste Voraussetzung ist die Einschreibung in das VA Health Care System. Um sich anzumelden, kann sich der Patient online unter VA.gov bewerben oder er kann ein Anmeldeformular von der VA-Website ausdrucken und an die angegebene Adresse senden. Alternativ kann er sein örtliches Veteranenkrankenhaus anrufen und Einschreibungsinformationen und Formulare anfordern.

Im Rahmen der Immatrikulation muss eine Person eine Kopie ihrer aktuellen Krankenversicherungskarte vorlegen. Dies ist unabhängig davon erforderlich, ob der Patient privat, Medicare oder Medicaid versichert ist. Er muss auch eine Kopie seines Versetzungs- oder Entlassungsberichts vorlegen, der als DD214 bezeichnet wird. Wenn ein Veteran ein Purple Heart-Empfänger ist, muss er auch eine Kopie seines Auszeichnungsschreibens vorlegen. Wenn jedoch die Bezeichnung Purple Heart auf dem DD214 steht, ist eine Kopie des Auszeichnungsschreibens nicht erforderlich.

Der berechtigte Einschreiber ist jemand, der bei den Streitkräften der Vereinigten Staaten im Einsatz war. Eine Person kann auch berechtigt sein, wenn sie als Beauftragter einer anderen berechtigten Organisation, wie z. B. des Environmental Science Service, tätig war. Service allein reicht jedoch nicht aus. Die Person muss aus Gründen, die als ehrenhaft gelten, ehrenhaft entlassen oder anderweitig entlassen worden sein. Zum Beispiel hätte eine Person, die ein Verbrechen begangen hat, das zu ihrer unehrenhaften Entlassung aus dem Militär geführt hat, keinen Anspruch auf VA-Gesundheitsversorgung.

In einigen Fällen können Reservisten auch Anspruch auf Krankenhausversorgung mit Veteranen haben. Sie sind anspruchsberechtigt, wenn sie während der gesamten Dauer ihrer Bestellung im aktiven Dienst gedient haben. Mitglieder der Nationalgarde können auf die gleiche Weise teilnahmeberechtigt werden. Es gibt jedoch eine wichtige Bedingung: Die aktive Dienstordnung darf nicht auf die Ausbildung beschränkt gewesen sein.

Es gibt auch Mindestpflichten für diejenigen, die von einem Veteranenkrankenhaus versorgt werden möchten. Anspruchsberechtigt sind Personen, die nach dem 7. September 1980 eingetreten sind, wenn sie zwei Dienstjahre hatten; sie sind auch berechtigt, wenn sie die gesamte bestellte Zeit abgeleistet haben, auch wenn diese Zeit weniger als zwei Jahre beträgt. Dasselbe gilt für die nach dem 16. Oktober 1981 zum aktiven Dienst Verordneten. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Eine Ausnahme kann beispielsweise für diejenigen gewährt werden, die aufgrund einer Art von Härte oder Behinderung vorzeitig entlassen wurden.