Was sind Arbeitnehmerrechte?

Die meisten Arbeitnehmer werden je nach Art ihrer Entlohnung entweder als stundenfrei oder gehaltsfrei eingestuft. Arbeitnehmerrechte unterscheiden sich von Arbeitnehmern auf Stundenbasis in Bezug auf Bezahlung, bezahlten Urlaub und Pausen während des Arbeitstages. Es gibt einige Angestellte, die aufgrund eines niedrigeren wöchentlichen Grundgehalts als nicht freigestellt eingestuft werden. Im Gegensatz zu ihren freigestellten Kollegen haben nicht freigestellte Angestellte Anspruch auf Überstundenvergütung.

Im Rahmen der Arbeitnehmerrechte wird unabhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden der gleiche Lohn gezahlt. Während ein stundenweiser nicht freigestellter Arbeitnehmer nur für die genaue Anzahl der Stunden bezahlt würde, die er für den Lohnzeitraum geleistet hat, könnte ein Angestellter weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten und trotzdem einen vollen Gehaltsscheck erhalten. Das Umgekehrte gilt auch für freigestellte Arbeitnehmer. Wenn sie durchschnittlich mehr als 40 Stunden pro Woche haben, erhalten sie immer noch das gleiche Gehalt.

Die Regelungen für nicht steuerbefreite Arbeitnehmer sind in Bezug auf die Entlohnung etwas anders. Angestellte, die nicht freigestellt sind, sind diejenigen, deren garantierter Grundlohn unter dem Standard liegt. Gemäß den Arbeitnehmerrechten haben nicht freigestellte Arbeitnehmer Anspruch auf Überstundenvergütung für alle Stunden, die das Standardhöchstmaß überschreiten. Beispielsweise erhält ein nicht steuerbefreiter Arbeitnehmer in den USA, der 50 Stunden arbeitet, das garantierte Grundgehalt plus Überstundenvergütung für zehn Stunden.

Angestellte haben Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub im Falle einer erweiterten familiären oder persönlichen Krankheit, medizinischer Notfälle oder der Geburt oder Adoption eines Kindes. Für diese Art von Krankheitsurlaub gelten besondere Voraussetzungen für die Dauer und die Anspruchsberechtigung des Arbeitgebers. Angesammelter bezahlter Urlaub und private Zeit können einen unbezahlten Krankenurlaub ersetzen. Während des Urlaubs müssen die Gesundheitsleistungen der Gruppe so aufrechterhalten werden, als ob der Arbeitnehmer noch arbeiten würde.

Auch Pausen und Mittagspausen während des Arbeitstages fallen unter die Arbeitnehmerrechte. Während die meisten stündlichen Mitarbeiter einen strukturierten Zeitplan für Pausen und Mittagessen haben, sind Angestellte in der Regel für die Planung ihrer Pausen selbst verantwortlich. Viele lokale Gerichtsbarkeiten verlangen, dass Arbeitnehmern Pausen gewährt werden.

Andere Arbeitnehmerrechte beziehen sich auf allgemeine Themen wie Arbeitsunterkünfte für Behinderungen, Schutz vor sexueller Belästigung, Diskriminierung, Datenschutzrechte und Arbeitssicherheit. Arbeitgeber sind verpflichtet, Schulungen und Zugang zu Informationen über unsichere, potenziell gefährliche Materialien am Arbeitsplatz bereitzustellen. Sie sollten auch über Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Rasse, körperlicher Behinderung und Alter verfügen. Angestellte sollten auch darüber informiert werden, welche arbeitsbezogenen Aktivitäten vom Arbeitgeber überwacht werden, wie z. B. E-Mail-Kommunikation und Internetnutzung.