Sobald eine Klage gegen eine Partei eingereicht wurde, gilt jede von dieser Beklagten erwiderte Klage als Widerklage. Ein eigenständiger Klagegrund, den die Beklagte im ersten Verfahren gegen die Klägerin geltend macht, ist eine Widerklage. Sowohl die Ansprüche der Klägerin als auch die der Beklagten werden im selben Verfahren beigelegt. Bestimmte Widerklagen sind zwingend, während andere zulässig sind.
Eine Widerklage muss unabhängig sein und über eine Beantwortung oder Ablehnung der ursprünglichen Ansprüche des Klägers hinausgehen. Ein Beklagter muss seinen Anspruch in dasselbe Dokument aufnehmen, das er als Antwort auf die Ansprüche des Klägers vorlegt. Das mit der Einreichung dieses Dokuments verbundene Verfahren variiert je nach Gerichtsbarkeit. Einige Gerichtsbarkeiten können eine verlängerte Frist für die Einreichung von Widerklagen gewähren.
Zwingende Gegenansprüche sind solche, die sich im Zeitpunkt der Klageerhebung aus demselben Vorgang oder Gegenstand des Vorbringens des Klägers ergeben. Diese Ansprüche können dem Fall keine weitere Partei hinzufügen, wenn das Gericht die Zuständigkeit für den Dritten nicht erlangen kann. Der Anspruch kann nicht Gegenstand eines anderen Rechtsstreits zum Zeitpunkt der Klageerhebung sein. Das Gericht muss auch für die Partei, die die Widerklage erhebt, persönlich zuständig sein, oder, wenn keine persönliche Zuständigkeit festgestellt wurde, muss eine Form der zwingenden Klage eingereicht werden.
Eine im aktuellen Fall nicht geltend gemachte zwingende Gegenforderung ist für immer verloren. Der Beklagte der ursprünglichen Schriftsätze muss alle erforderlichen Gegenansprüche geltend machen, die er möglicherweise gegen die andere Partei hat, oder sie werden für immer erlassen. Eine zulässige Widerklage ist eine nicht zwingende. Diese Ansprüche können geltend gemacht werden, aber das Recht, sie zu erheben, wird nicht aufgehoben, wenn der Beklagte beschließt, sie zu diesem Zeitpunkt nicht zu erheben.
Aufrechnung ist ein Beispiel für eine Widerklage, bei der der Beklagte Schadensersatz in einer Klage auf der Grundlage eines unabhängigen Klagegrundes verlangt. Wenn zwei Parteien in einen Unfall verwickelt waren und unklar ist, welche Partei das Verschulden trifft, kann eine Partei die andere Partei verklagen und Schadenersatz wegen des Unfalls geltend machen. Die andere Partei wird Beklagte und kann Widerklage erheben, die besagt, dass der Kläger tatsächlich den Unfall verschuldet hat und dem Beklagten Schadensersatz leisten muss.