Ein Rentensplit ist eine Situation, in der eine Partei ihre Renteneinkünfte mit einer anderen Person teilt. Dies ist häufig der Fall, wenn eine Person ihre Rente mit ihrem Ehepartner teilen muss, beispielsweise wenn sich ein Paar zur Scheidung entschließt. Manchmal handelt es sich bei dieser Art der Aufteilung jedoch eher um eine Einkommenssteuer als um eine tatsächliche Aufteilung des Geldes. Welche Schritte zur Durchführung eines Rentensplittings erforderlich sind, hängt in der Regel von der Art des Splits und der Rechtsordnung ab. In den meisten Fällen können die Parteien jedoch Rentensplits durchführen, indem sie die erforderlichen Unterlagen erstellen und bei der entsprechenden Organisation, wie beispielsweise einem Rentenplanverwalter oder einer Steuerbehörde, einreichen.
In einigen Rechtsordnungen wird für Einkommensteuerzwecke ein Rentensplit durchgeführt. In Kanada beispielsweise kann eine Person bis zur Hälfte ihres Renteneinkommens mit ihrem Ehepartner oder Lebenspartner teilen. Interessanterweise werden bei dieser Art des Rentensplits keine Gelder an die andere Person übertragen. Stattdessen weist eine Partei in ihrer Steuererklärung einfach einen Teil ihrer Renteneinkünfte ihrem Ehegatten oder Lebenspartner zu. Der Zweck besteht darin, sein steuerpflichtiges Einkommen zu verringern und das Einkommen in die Steuererklärung des Ehegatten aufzunehmen, der in die untere Steuerklasse fällt.
Eine andere Art des Rentensplits ist eine Situation, in der ein Ehegatte seine Rente tatsächlich mit einem anderen teilt. Dies geschieht häufig im Falle einer Scheidung. In Rechtsordnungen, in denen Renten als eheliches Vermögen gelten, kann es sein, dass eine Person bei der Scheidung einen Teil ihrer Rente mit ihrem Ehepartner teilen muss, unabhängig davon, ob sie dies wünscht oder nicht. Können sich die sich scheidenden Ehegatten nicht über die Aufteilung der Rente und des sonstigen ehelichen Vermögens einigen, entscheidet in der Regel ein Richter im Rahmen des Scheidungsverfahrens für sie.
Die Schritte, die eine Person unternehmen muss, um eine Rentenaufteilung einzuleiten, hängen in der Regel von der Gerichtsbarkeit und der Art der Rentenaufteilung ab, die sie erreichen möchte. In den meisten Fällen sind Formulare für einen Rentensplit auszufüllen. Beispielsweise müssen in Rechtsordnungen, die Rentensplitting zum Zwecke der Einkommensteuerersparnis zulassen, normalerweise beide Parteien ein Formular unterschreiben und eine Kopie davon ihrer individuellen Steuererklärung beifügen. Bei der Aufteilung einer Rente im Scheidungsverfahren ist es jedoch häufig erforderlich, dem Vorsorgeverwalter Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Aufteilung der Mittel einzuleiten.