Ein Überbleibselmieter ist ein Mieter, der nach Ablauf seines Mietvertrags weiter in einem Mietobjekt wohnt. In einigen Fällen bleibt dieser Mietertyp mit Zustimmung des Vermieters, während ein neuer Mietvertrag vorbereitet wird. In anderen Fällen hat der Überbleibselmieter keine Erlaubnis des Vermieters, die Räumlichkeiten weiter zu bewohnen, eine Situation, die oft zu rechtlichen Schritten führt, um den Mieter aus der Immobilie zu entfernen.
Abhängig von den Bedingungen des Mietvertrags ist es manchmal möglich, dass ein Mieter durch zwei bestimmte Situationen einen Überbleibselstatus erhält. Ein häufiger Grund für diesen Status ist, dass der aktuellste Mietvertrag abgelaufen ist und der Vermieter die Absicht geäußert hat, kurzfristig einen neuen vorzubereiten. In der Zwischenzeit bleibt der Mieter in der Wohnung und zahlt in der Regel die gleiche Miete wie zuvor, bis der neue Mietvertrag unterschrieben ist.
Eine alternative Situation liegt vor, wenn der Mieter einen auslaufenden Mietvertrag aufgrund von Umzugsplänen nicht verlängern möchte. Hier können sich Vermieter und Überbleibselmieter monatlich über die Aufrechterhaltung ihres Verhältnisses einigen, während sich der Mieter auf die Räumung vorbereitet. Einige Mietverträge tragen dieser Möglichkeit bereits durch eine monatliche Klausel Rechnung, die mit Ablauf der ursprünglichen Mietdauer in Kraft tritt und eine Einstufung des Mieters als Überbleibselmieter technisch verhindert.
Es gibt zwar Situationen, in denen der Überbleibselmieter mit Zustimmung des Vermieters weiterhin im Besitz der Mietwohnung bleibt, es gibt aber auch Fälle, in denen keine Erlaubnis erteilt wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der aktuelle Mietvertrag abgelaufen ist und der Vermieter ausdrücklich erklärt hat, dass der Mietvertrag nicht verlängert wird, oder dem Mieter ein neuer Mietvertrag angeboten wird. Sollte dieser Mieter die Immobilie nach einer nach dem lokalen Recht zulässigen Nachfrist weiter nutzen, ist der Mieter vertragswidrig und der Vermieter kann rechtliche Schritte einleiten. Dies beinhaltet häufig die formelle Räumung des Mieters mit Unterstützung der örtlichen Justizbeamten.
Wird ein Überbleibselmieter gewaltsam aus einer Immobilie verwiesen, hat er möglicherweise keinen Anspruch auf die Rückgabe einer zu Beginn des Verhältnisses geleisteten Kaution. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist und eine vorherige Anweisung des Vermieters zur Räumung nicht beachtet hat. Da die lokalen Gesetze zu Mieterrechten und Räumungspraktiken von einem Gebiet zum anderen variieren, sollten sich sowohl Vermieter als auch Mieter die Zeit nehmen, sich genau über die Rechte und Pflichten nach diesen Gesetzen zu informieren und ihre Geschäftsbeziehungen entsprechend zu gestalten.