Mieterausbauten sind Veränderungen an einer gewerblichen Mietimmobilie, um diese besser an die Bedürfnisse des Mieters anzupassen. Zum Beispiel kann ein Vermieter einen Fußboden oder eine Beleuchtung ersetzen, um einem Mieter besser gerecht zu werden, oder er kann die Klimaanlage oder das Heizsystem der Immobilie ändern. In einigen Fällen erklärt sich der Vermieter bereit, die Kosten für solche Änderungen zu übernehmen, aber das ist nicht immer der Fall. Manchmal treffen Vermieter und Mieter eine Vereinbarung, in der der Vermieter den gewünschten Verbesserungen oder Änderungen zustimmt, aber den Mieter zur Zahlung verpflichtet.
Wenn ein Mieter sich bereit erklärt, eine Gewerbe- oder Industrieimmobilie zu mieten, kann er feststellen, dass die Immobilie genau seinen Bedürfnissen entspricht. Manchmal wird ein Mieter jedoch feststellen, dass die Immobilie erhebliche Änderungen benötigt, um seinen Bedürfnissen gerecht zu werden. Diese Änderungen werden in der Regel als Mieterverbesserungen bezeichnet.
Während ein Vermieter bereit ist, Mieterverbesserungen an einer Immobilie im Interesse der Vermietung zuzulassen, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er bereit ist, für die Änderungen zu zahlen. In der Regel werden alle Verbesserungen oder Änderungen an der Immobilie in die Verhandlungen über den Mietvertrag einbezogen. Ein Vermieter kann entscheiden, dass es in seinem besten Interesse ist, die Verbesserung der Mietsache zu finanzieren – dies ist besonders wahrscheinlich, wenn er von der Mietvereinbarung viel profitieren wird. In einigen Fällen kann ein Vermieter jedoch nicht bereit sein, für Änderungen zu zahlen, lässt die Verbesserungen jedoch zu, solange der Mieter dafür bezahlt.
In den Bedingungen eines gewerblichen Mietvertrags ist nicht immer eine Partei allein verantwortlich für die Zahlung von Mieterausbauten; Mieter und Vermieter können grundsätzlich jede gewünschte Vereinbarung treffen. Beispielsweise kann der Mietvertrag einen Teil der Zahlungsverpflichtung dem Vermieter und einen Teil davon dem Mieter vorschreiben. Im Allgemeinen hat jeder Mietvertrag einzigartige Bedingungen.
Es gibt viele verschiedene Arten von Mieterausbauten, denen ein Vermieter für seinen gewerblichen Mieter zustimmen kann. Zu den häufigsten Arten gehören Veränderungen an Wänden und Böden. Manchmal vereinbaren die Parteien Änderungen an Klima- und Heizungsanlagen sowie an Brandschutz- und Sicherheitssystemen. Ein Mietvertrag kann auch Änderungen an solchen Dingen wie Trennwänden, Regalen und Ladentheken beinhalten. Auch Sanitäranlagen und Fensterausbauten gehören oft zu den häufigsten Arten von Mieterausbauten.