Die Vorlaufkosten umfassen alle Aufwendungen, die bei der Gründung oder Gründung eines neuen Unternehmens anfallen. Sie umfassen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Untersuchung eines potenziellen Neugeschäfts sowie die tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit der Gründung oder Registrierung des Unternehmens. Im Allgemeinen beschränken sich diese Kosten auf jene Ausgaben, die nach den üblichen Rechnungslegungsgrundsätzen als normale Geschäftsausgaben behandelt würden, wenn das Unternehmen bereits in Betrieb wäre. Dadurch wird verhindert, dass Unternehmen Kosten abziehen, die nicht mit dem Geschäft in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise der Kauf eines Luxusautos, mit dem einige potenzielle Bürostandorte für das neue Geschäft untersucht werden. Vorlaufkosten werden auch als Anlaufkosten oder Voreröffnungskosten bezeichnet.
Bei allen Arten von Unternehmen können Vorlaufkosten anfallen. Diese Ausgaben beinhalten oft Beratungshonorare, die bei der Gründung an Experten und Berater gezahlt werden. Dazu können auch Gelder gehören, die an Rechtsanwälte gezahlt werden, die Gesellschafts- und Partnerschaftsverträge aufsetzen, Gesellschaftsstatuten erstellen und Satzungen für neue Unternehmen einreichen. Vorlaufkosten können auch Buchhaltungskosten umfassen, die bei der Vorbereitung der Beantragung eines Unternehmensdarlehens oder bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit potenzieller Investoren anfallen.
An staatliche Stellen gezahlte Gebühren können auch in die Vorlaufkosten einbezogen werden. Neue Unternehmen geben oft Geld aus, um Genehmigungen von Stadt-, Landes- und Bundesbehörden zu beantragen. Staatliche Behörden erheben in der Regel eine Gebühr, wenn neue Unternehmen die Gründung beantragen oder einen Handelsnamen registrieren. Gesellschafter oder Direktoren eines neuen Unternehmens können auch Ausgaben im Zusammenhang mit Besprechungen und Planungssitzungen in die Kostenkalkulation einbeziehen.
In Bezug auf die Finanzberichterstattung werden Vorlaufkosten auf Steuerformularen anders behandelt als in den Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens. Internationale Rechnungslegungsstandards verlangen von Unternehmen, Vorlaufkosten als Aufwand zu behandeln, wenn diese Kosten anfallen. Zahlt das Unternehmen Startup-Leistungen im Voraus, sind die Kosten bis zum Erhalt der Leistung bilanzwirksam zu behandeln. Zu diesem Zeitpunkt wird es als gewöhnlicher Aufwand behandelt.
Für steuerliche Zwecke werden Vorlaufkosten als Vermögenswerte behandelt. Da diese Kosten Teil der Erstinvestition des Geschäftsinhabers sind, werden diese Kosten in der Steuergesetzgebung mit den Kosten für Ausrüstung und andere Kapitalformen zusammengerechnet. Einige Steuergesetze erlauben es dem Unternehmen, einen kleinen Teil dieser Ausgaben abzuziehen, wenn sie anfallen, während der Rest als Aktiva in der Bilanz ausgewiesen wird. Dieser Vermögenswert wird dann wie andere Vermögensgegenstände im Laufe der Zeit abgeschrieben.