Sollte ich ein Einlagensicherungssystem verwenden?

Im Vereinigten Königreich (UK) ist für die meisten nach dem 6. April 2007 begonnenen Anmietungen ein Einlagensicherungssystem gesetzlich vorgeschrieben. Ein Einlagensicherungssystem ist ein Mittel, mit dem Vermieter und Mieter sicherstellen können, dass Streitigkeiten über die Rückerstattung der Kaution beigelegt werden gerecht geregelt. Der Vermieter übergibt die Kaution an einen Dritten oder beauftragt einen Versicherer, der die Kaution bei Beendigung der Belegung des Mieters an den Mieter zurückerstattet.

Ein Einlagensicherungssystem kann eine der oben genannten Formen annehmen. Im ersten Fall wird die Kaution an einen Dritten übergeben, der das Geld bis zur Beendigung des Mietverhältnisses treuhänderisch verwahrt. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Vermieter eine Versicherungsprämie für die Mietkautionssicherung zahlt. Im ersten Fall legt die Einlagensicherung die Mittel an und behält einen Teil des Erlöses als Ausgleich für ihre Bemühungen ein.

Das Gesetz gilt für das sogenannte Kurzzeitmietverhältnis. Dies ist die Standardform von Mietverträgen in Großbritannien und ähnelt einem Wohnmietvertrag in den USA. Einlagensicherungssysteme wurden eingerichtet, um sicherzustellen, dass Vermieter und Leasingagenten die Mieter fair behandeln, und um ein Schlichtungsverfahren bereitzustellen, falls es zu Streitigkeiten darüber kommt, ob ein Mieter die Kaution zurückerhalten kann oder nicht. Anerkannte Gründe für die Zurückbehaltung einer Kaution sind die Rückzahlung der geschuldeten Miete, die Unterlassung einer Kündigung, die Unterlassung der Räumung oder Rückgabe der Schlüssel bei der Räumung sowie Schäden, die über die angemessene Abnutzung der Mieteinheit hinausgehen.

Es gibt einige Ausnahmen vom Gesetz, einschließlich der Anwesenheit eines ansässigen Vermieters, der Nutzung der Immobilie als Ferien- oder Zweitwohnsitz, einer Jahresmiete von mehr als 100,000 britischen Pfund (GBP) oder eines Mieters, der eine Körperschaft oder ein Unternehmen ist . Bei Mietverträgen, die vor April 2007 beginnen, ist der Vermieter oder Vermieter nicht verpflichtet, eine Einlagensicherung zu nutzen, wird jedoch bei der Verlängerung des Mietvertrags dazu ermutigt. Der Vermieter hat 14 Tage ab Eingang der Kaution Zeit, einen Einlagensicherungsdienst zu wählen und den Mieter zu benachrichtigen.

Eine Umfrage eines führenden Einlagensicherungsdienstes aus dem Jahr 2008 ergab, dass 62 Prozent der Vermieter trotz gesetzlicher Vorgabe offen zugegeben haben, keine Einlagensicherung zu nutzen. Laut Gesetz droht Vermietern der Verlust ihrer Räumungsrechte und eine Geldstrafe in Höhe des Dreifachen der Kaution. Mieter sollten sich bewusst sein, dass ihre Einlagen gefährdet sein können, wenn sie nicht durch eine Verwahrungs- oder Versicherungsdienstleistung geschützt sind.