Was bedeutet „Aktiengesellschaft“?

Der deutsche Begriff „Aktiengesellschaft“ wird ins Englische am treffendsten mit „a public stock company“ übersetzt. Aktiengesellschaften, die Pluralform, ähneln in ihrer Unternehmensstruktur und Unternehmensführung Unternehmen, die ihren Sitz in anderen Ländern haben und deren Aktien dem Anlegerpublikum über regulierte Börsen zur Verfügung stehen. In Deutschland werden beispielsweise Aktien von Aktiengesellschaften üblicherweise an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Wie bei den meisten börsennotierten Unternehmen in der industrialisierten Welt handelt es sich bei einer Aktiengesellschaft – nach dem Firmennamen mit dem Akronym „AG“ bezeichnet – um ein stark reguliertes Unternehmen.

Eine Aktiengesellschaft ist eine von zwei primären Organisationsformen, die in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in geringerem Maße auch in Belgien vorherrschen. Die zweite Organisationsform, die in Deutschland eigentlich häufiger als die Aktiengesellschaft ist, ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Tatsächlich machen GmbH rund 95 Prozent der deutschen Unternehmen aus, auch weil die GmbH-Struktur leichter zu schaffen ist als die der Aktiengesellschaft, die ein gewisses Mindest-Startkapital erfordert, jährliche Jahresabschlüsse zu veröffentlichen und eine zweistufige Unternehmensführung erfordert Struktur, die derjenigen typischer Unternehmen in anderen Ländern ähnelt, jedoch mit leichten Abweichungen.

Wie viele andere Unternehmen hat eine Aktiengesellschaft im Allgemeinen eine zweistufige Führungsstruktur, die einen Verwaltungsrat umfasst, der oft aus Branchenführern, Akademikern, Wissenschaftlern, Ökonomen und Philanthropen besteht; und ein Management oder Executive Board, bestehend aus den höchsten Führungskräften des Unternehmens. Der Vorstand ist damit beauftragt, die allgemeinen Ziele und Ziele des Unternehmens festzulegen, und der Vorstand konzentriert sich auf die Entwicklung von Strategien, um diese Ziele und den täglichen Betrieb des Unternehmens zu erreichen. Im Gegensatz zu vielen anderen Gesellschaftsformen muss eine Aktiengesellschaft jedoch einen Vorstand haben, der einen bestimmten Prozentsatz – basierend auf der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens – aller Mitarbeiter der Gesellschaft umfasst, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter direkt sind an der Ausrichtung der Unternehmensaktivitäten beteiligt. Diese Anforderung ergibt sich aus der Tatsache, dass die meisten deutschen Unternehmen bis ins 20. Bei der Entwicklung des Gesellschaftskonzepts in Deutschland sahen die Wirtschaftsbehörden des Landes eine Chance, die Unternehmensstruktur zu „demokratisieren“, indem sie Aktiengesellschaften verpflichtete, Arbeitnehmervertreter als Teil ihrer Governance-Struktur zu haben.