Bankkontoinhabern weltweit stehen zwei automatische Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Dauerauftrag und Lastschrift. Es gibt zwei wesentliche Unterschiede: die Quelle der Transaktion und die zu zahlenden Beträge. Ein Dauerauftrag ist eine Anweisung eines Kontoinhabers an die Bank, einen bestimmten Betrag nach einem festgelegten Zeitplan an einen Dritten zu zahlen. Eine Lastschrift ist eine von einem Dritten veranlasste und zu Beginn vom Kontoinhaber genehmigte Zahlungsvereinbarung; Einmal genehmigt, kann der Dritte der Bank Lastschriften in beliebiger Höhe, oft in unbestimmten Abständen, vorlegen. Dauerauftrag und Lastschrifteinzug können durch eine einfache Weisung des Kontoinhabers an die Bank storniert werden.
Daueraufträge, die vom Kontoinhaber erstellt werden, zahlen nur einen festgelegten Betrag an den Dritten. Daher eignen sie sich am besten für Zahlungen, bei denen die Beträge nie variieren, wie z. B. Miet- oder Hypothekenzahlungen, Versicherungsprämien oder regelmäßige Beiträge zu Sparprogrammen. Im Allgemeinen dauert ein Dauerauftrag zwei bis drei Tage und kann in der Regel jederzeit außer am Vortag und am Tag der Überweisung storniert werden. In den USA sind Daueraufträge nicht so alltäglich wie in anderen Ländern.
Lastschriften werden von Dritten, wie z. B. einem Versorgungsunternehmen, Kreditkartenunternehmen oder Online-Dienstleister, veranlasst. Die Zustimmung wird vom Verbraucher eingeholt, oft auf einem Papierformular, aber häufiger online. Auch Einmalkäufe, sowohl online als auch im klassischen Einzelhandel, werden häufig per Lastschrift beglichen. Wenn eine Lastschrift über den ursprünglichen Verkauf hinaus bestehen bleiben soll, stimmt der Kunde zum Einzug zusätzlich fälliger Beträge in der Regel ausdrücklich der Vereinbarung zu, die als „Lastschriftmandat“ bezeichnet wird.
Der Unterschied zwischen Dauerauftrag und Lastschrift ist für den Dritten – den Zahlungspflichtigen – wichtig, da die Ausführung des Dauerauftrags länger dauert. Wenn ein Dritter eine Lastschrift zur Zahlung vorlegt, wird das Geld sofort überwiesen. Erteilt ein Kontoinhaber hingegen einen Dauerauftrag, der zu einem bestimmten Datum erfolgen soll, dürfen die Gelder bis zu drei Tage nach Wirksamwerden der Überweisung nicht auf dem Konto des Zahlungsempfängers eintreffen. Lastschriften werden von Unternehmen bevorzugt, weil sie bei Fälligkeit verschiedenste Beträge einziehen können, obwohl viele freiwillig nur einmal im Monat Lastschriften vorlegen. Darüber hinaus ist es aus Sicht des Dritten bei kleinen Zusatzbeträgen wie Servicegebühren viel bequemer, das Bankkonto des Verbrauchers direkt zu belasten, als eine Papierrechnung zu senden.
Kritisch ist aus Verbrauchersicht auch der Unterschied zwischen Dauerauftrag und Lastschrift. Für alle Transaktionen, bei denen der fällige Betrag konstant bleibt oder nur selten angepasst werden muss, ist der Dauerauftrag vorzuziehen, da er vor ungeplanten oder ungenauen Belastungen durch den Dritten schützt. Diese Gebühren, ob aus Sicht des Dritten gerechtfertigt oder nicht, beeinträchtigen in der Regel die Budgetierung des Kontoinhabers. In Anbetracht der möglichen Gefährdung durch menschliches Versagen oder Betrug ist der Dauerauftrag aus Verbrauchersicht eindeutig die vorzuziehende Regelung.
Während der Verbraucher sowohl einen Dauerauftrag als auch eine Lastschrift stornieren kann, liegt der funktionale Unterschied in der Kontrolle. Der Verbraucher behält die absolute Kontrolle über den Dauerauftrag und nur sein Vetorecht gegenüber einer Lastschrift; das heißt, ein Verbraucher darf seine Bank nicht anweisen, einige, aber nicht alle Lastschriften eines Dritten zu bezahlen. Der Dritte hat eine erhebliche Kontrolle über das Lastschriftverfahren, und viele werden diejenigen Kunden bestrafen, die die Autorisierung widerrufen.