Der Titel Patentanwaltskandidat wird häufig in Ländern verwendet, die einen speziellen Ausbildungspfad und ein Registrierungsverfahren für Patentanwälte haben, für das keine allgemeine juristische Ausbildung erforderlich ist. Stattdessen hat das Land ein Qualifizierungs- und Zertifizierungsprogramm für Patentpraktiker eingeführt, das Schulungen am Arbeitsplatz, Schulungen im Klassenzimmer und standardisierte Prüfungen umfasst. Der Trainee arbeitet in der Regel im Rahmen eines Ausbildungsvertrages in einer Patentkanzlei, während er die Zertifizierung anstrebt und wird nach Erfüllung aller Qualifikationen eingetragener Patentanwalt.
Die Patentpraxis ist ein besonders komplexes Rechtsgebiet, das spezielle wissenschaftliche Kenntnisse erfordert, die außerhalb des Rechts liegen. Praktiker müssen das Recht des geistigen Eigentums kennen, aber sie müssen auch die Mechanismen hinter den Erfindungen verstehen, die für besonderen Schutz in Betracht gezogen werden, um die Einzigartigkeit der Erfindungen belegen zu können. Anwälte, die Patentrecht ausüben, müssen über externe Spezialisierungen in den harten und angewandten Wissenschaften wie Biologie, Physik und Ingenieurwesen verfügen, um effektiv mit Patentanmeldungen arbeiten und Patentrechte verteidigen zu können.
Die Europäische Union, Australien und Kanada haben unter anderem die Patentanwaltsausbildung von anderen Arten der juristischen Ausbildung getrennt, da das interdisziplinäre Wissen erforderlich ist, um das Patentrecht effektiv auszuüben. Diese Länder haben ein Schulungs- und Zertifizierungsprogramm eingerichtet, das es den Menschen ermöglicht, sich speziell auf die Patentpraxis zu konzentrieren, ohne andere Rechtsgebiete erlernen zu müssen. Die Absolvierung der Ausbildung und das Bestehen der Prüfungen befähigt den Auszubildenden zur Ausübung des Patentrechts, jedoch nicht zur allgemeinen Ausübung des Rechts.
Ein Patentanwaltskandidat in diesen Ländern ist eine Person, die offiziell die Ausbildung zum Patentanwalt absolviert hat. In den meisten Fällen muss die Person einen akademischen Abschluss mit Schwerpunkt auf einer der Wissenschaften haben und eine bestimmte Anzahl von Kursstunden mit einem Mindestnotendurchschnitt absolviert haben. Anschließend bewirbt er sich um die Aufnahme in eine Ausbildung bei einer Patentkanzlei. Wird er angenommen, beginnt er im Rahmen eines schriftlichen Ausbildungsvertrages seine Tätigkeit als Patentanwaltskandidat.
Die Tätigkeit als Patentanwaltskandidat dauert je nach Land zwei bis vier Jahre. Der Ausbildungsplatz erfüllt die Erfahrungsvoraussetzung für die Zertifizierung. Die Auszubildenden absolvieren auch die erforderlichen Studienleistungen und legen berufsbegleitende Prüfungen ab. Hat der Patentanwaltsanwärter alle Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt, wird er als eingetragener Patentanwalt mit der Befugnis zur Ausübung des Patentrechts in der Gerichtsbarkeit geführt.