Was ist ein Conversion-Privileg?

Das Wandlungsprivileg ist eine Bestimmung, die in vielen verschiedenen Versicherungsarten enthalten ist. Das Wandlungsprivileg verpflichtet den Versicherungsgeber im Wesentlichen, den Versicherungsvertrag ohne Rücksicht auf Veränderungen des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes des Versicherten zumindest für eine Mindestdauer zu erneuern. Das Vorliegen eines Wandlungsprivilegs trägt wirksam dazu bei, den Verlust des Versicherungsschutzes bei gesundheitlichen Problemen zu verhindern.

Das Umwandlungsprivileg, das manchmal auch als garantierte erneuerbare Versicherungspolice oder umwandelbare Risikolebensversicherung bezeichnet wird, kann auch Personen unterstützen, die von einer Gruppenversicherung auf eine Personenversicherung umstellen müssen. Wenn eine Person beispielsweise in einer Gruppenkrankenversicherung versichert war und aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr teilnahmeberechtigt ist, kann der Versicherer der Person die Umwandlung in eine Privatversicherung anbieten, ohne dass eine körperliche Untersuchung durchgeführt werden muss.

Es gibt einige Einschränkungen bei der Konvertierungsberechtigung. Die meisten Beispiele für diese Art der Bereitstellung bieten keine kontinuierlichen Privilegien über einen bestimmten Zeitraum hinaus. Das bedeutet, dass der Versicherte auch nach Erfüllung der Bestimmungen der Police aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden kann. Für den Fall, dass das Umwandlungsprivileg mit dem Wechsel von einem Gruppentarif zu einem privaten Tarif zu tun hat, gibt es normalerweise ein kurzes Zeitfenster für die Einzelperson, um die Änderung vorzunehmen. Erfolgt die Änderung nicht innerhalb eines akzeptablen Zeitraums, wird die Partei als neuer Antragsteller betrachtet und muss sich einer vollständigen körperlichen Untersuchung unter der Leitung eines von der Versicherungsgesellschaft zugelassenen Arztes unterziehen.

In den meisten Fällen soll die Inanspruchnahme eines Umwandlungsprivilegs sowohl den Versicherten als auch den Versicherer vor Situationen schützen, in denen für beide Parteien ein erhebliches Risiko oder Unannehmlichkeiten bestehen. Für den Versicherten ist es ein großer Vorteil, auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder einer Änderung des Gesundheitszustands weiterhin versichert zu sein. Gleichzeitig tragen die der Ausgestaltung des Wandlungsprivilegs innewohnenden Bedingungen dazu bei, einen Missbrauch des Versicherungsschutzes zu verhindern und bieten damit dem Versicherungsunternehmen, das den Versicherungsschutz ausgibt, einen gewissen Schutz.