Ein L-1-Visum ist ein von der Regierung der Vereinigten Staaten ausgestelltes Regierungsdokument, das es dem Visuminhaber ermöglicht, in den Vereinigten Staaten zu arbeiten. Das Visum ermöglicht sowohl dem Inhaber als auch seinem Ehepartner, in den Vereinigten Staaten zu arbeiten, und allen Kindern des Visuminhabers den Besuch einer öffentlichen Schule. Obwohl ein Visum die Staatsbürgerschaft nicht beeinflusst, kann es als Sprungbrett zu einer Green Card dienen und zum Erwerb der amerikanischen Staatsbürgerschaft führen.
Ein L-1-Visum wird Mitarbeitern jedes Unternehmens erteilt, das neue Standorte in den Vereinigten Staaten eröffnet, und erfordert die Versetzung von Arbeitnehmern in das US-Büro. Es gibt zwei Arten von Visa, das L-1A und das L-1B. Das L-1A-Visum richtet sich an Manager und ist bis zu sieben Jahre gültig. Das L-1B-Visum ist für andere Arbeitnehmer gedacht und ist bis zu fünf Jahre gültig. Nach Beendigung des L-1-Visums muss der Arbeitnehmer die USA für über ein Jahr verlassen, bevor er ein weiteres Visum beantragen kann.
Die Beantragung eines L-1-Visums kann auf zwei Arten erfolgen. Reguläre L-1-Visa erfordern einen individuellen Antrag, der von der Abteilung US Citizen and Immigration Services (USCIS) geprüft wird, um festzustellen, ob der Antragsteller in den Vereinigten Staaten arbeiten kann. Alternativ kann das Unternehmen, das in die USA umziehen möchte, möglicherweise ein Blanket L-1-Visum beantragen. In diesen Fällen wird USCIS das Unternehmen vorab genehmigen, um Mitarbeiter in die Vereinigten Staaten zu verlegen, und jeder Mitarbeiter muss nur Dokumente bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat einreichen, um für die Einreise in die USA zugelassen zu werden.
Der Antragsprozess für ein L-1-Visum umfasst die Einreichung eines Formulars bei USCIS zusammen mit Dokumenten zum Nachweis, dass die ausländischen und amerikanischen Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung von Visa erfüllen. Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn USCIS feststellt, dass die Muttergesellschaft nach der Visumerteilung nicht beabsichtigt, ihre Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten fortzusetzen, oder wenn der Antragsteller nicht berechtigt ist, ein Visum zu besitzen. Antragsteller können nach einer Ablehnung eine erneute Prüfung beantragen, indem sie sich an USCIS wenden.
Erfolgreiche Antragsteller, die ein Visum ausgestellt haben, können ihre Familie in die USA mitbringen. Dem Ehepartner eines Visuminhabers wird ebenfalls ein L-1-Visum erteilt, sofern eine Heiratsurkunde vorgelegt wird. Nach Erhalt des Visums kann der Ehepartner eine Sozialversicherungsnummer beantragen und dann bei amerikanischen Arbeitgebern arbeiten. Kinder unter 21 Jahren können ein L-2-Visum beantragen, damit sie eine öffentliche Schule besuchen dürfen. Für weitere Informationen zur Beantragung von L-1-Visa und den erforderlichen Dokumenten wenden Sie sich an die United States Citizen and Immigration Services.