Was ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung?

Die Bauhaftpflichtversicherung ist eine Versicherungspolice, die Bauherren in einigen Teilen der Welt abschließen müssen, wenn das Bauprojekt einen bestimmten Wert hat, und erfordert oft eine Baugenehmigung durch die lokale Regierungsbehörde. Diese Art von Versicherungspolice bietet dem Grundstückseigentümer Schutz für den Fall, dass der Bauherr während der Bauzeit oder innerhalb so vieler Jahre nach Fertigstellung des Baus stirbt, verschwindet oder in Konkurs geht. Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt nicht nur den aktuellen Eigentümer der Immobilie, sondern auch nachfolgende Eigentümer innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Eine Bauhaftpflichtversicherung kann auch Personen- und Sachschäden Dritter abdecken, die auf Fahrlässigkeit des Bauherrn zurückzuführen sind. Diese Versicherungspolicen sind in Ländern wie Australien am weitesten verbreitet.

In Südaustralien müssen gemäß dem Building Work Contractors Act (1995) alle registrierten Bauherren eine Bauhaftpflichtversicherung abschließen, bevor sie ein Bauvorhaben mit einem gesetzlich festgelegten Wert von derzeit 12,000 australischen Dollar (AUD) annehmen. Diese Bauherren können die Zahlung für ein solches Projekt nicht akzeptieren oder eine Baugenehmigung der lokalen Regierung erhalten, bis sie eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen und dem Hausbesitzer oder Gebäudeeigentümer eine Kopie vorgelegt haben. Bauvorhaben unter diesem Wert würden dieser Anforderung nicht unterliegen. Auch Bauherren oder Bauherren, die ausschließlich für sich selbst bauen, müssen eine solche Versicherung abschließen, wenn sie die Immobilie innerhalb von sieben Jahren nach Erhalt der Baubewilligung veräußern wollen.

Ein Bauunternehmer oder Auftragnehmer würde normalerweise eine Gebäudehaftpflichtversicherung über eine reguläre Versicherungsgesellschaft abschließen, die solche Policen und Deckung in dieser speziellen Situation anbietet. Eine solche Versicherung tritt nur dann in Kraft, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten nicht oder mangelhaft ausführt und nicht in der Lage ist, Abhilfe zu schaffen. Soweit ein Gesetz den Abschluss einer solchen Versicherung vorschreibt, besteht unter Umständen eine gesetzliche Gewährleistung für das betreffende Objekt für einen genau definierten Zeitraum.

Die meisten dieser Gesetze, die den Abschluss einer Bauhaftpflichtversicherung vorschreiben, gelten nur für lizenzierte Bauherren und Auftragnehmer. Wenn ein Haus- oder Geschäftseigentümer einen nicht lizenzierten Bauherrn verwendet, hat er nicht die Sicherheit einer Gebäudehaftpflichtversicherung, es sei denn, der Bauherr hat sich freiwillig für den Kauf der Police entschieden. Dies ist ein Grund, warum die Beauftragung eines lizenzierten Auftragnehmers oft empfohlen wird.