Was sind Wiederverkaufsrechte?

Wiederverkaufsrechte sind Rechte, die jedem rechtmäßigen Käufer eines urheberrechtlich geschützten Gegenstands, z. B. eines Buches, eines Films oder einer Musik, zustehen. Diese Weiterverkaufsrechte werden gemäß einer Rechtstheorie namens First Sale Doktrin gewährt, die vorsieht, dass der Urheberrechtsinhaber eines kreativen Werks, sobald er eine Kopie dieses Werks verkauft oder verschenkt, keine Rechte mehr an dieser bestimmten Kopie hat. Dieses Rechtskonzept ermöglicht es Menschen, urheberrechtlich geschützte Artikel, die sie legal erworben haben, privat zu verkaufen, ohne das ausschließliche Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers zu verletzen. Während die Wiederverkaufsrechte es rechtmäßigen Käufern von urheberrechtlich geschützten Werken früher erlaubten, solche Werke ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers gewinnbringend zu vermieten, haben die meisten Gerichtsbarkeiten Gesetze erlassen, die diese Praxis verbieten.

Normalerweise hat ein Urheberrechtsinhaber das ausschließliche Recht, Kopien des kreativen Werks zu verbreiten, an dem er oder sie das Urheberrecht besitzt. Die Doktrin des ersten Verkaufs trennt jedoch alle seine Rechte an einer bestimmten Kopie des kreativen Werks, nachdem diese Kopie an eine andere Person verkauft oder verschenkt wurde. Dies bedeutet, dass jeder rechtmäßige Käufer der Kopie die bestimmte Kopie, die er auf legalem Weg erworben hat, verkaufen oder verschenken kann, ohne die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers zur Verbreitung des Werks einzuholen. Umgekehrt, wenn er oder sie die Kopie auf illegale Weise erwirbt, hat er oder sie keine Weiterverkaufsrechte an dieser bestimmten Kopie und jede Übertragung verletzt das ausschließliche Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers.

Die Verbreitung digitaler Kopien von Musik und Filmen hat diese Weiterverkaufsrechte etwas verändert. Von Natur aus ist es einfach, ohne spezielle Ausrüstung identische Kopien von Musik oder Filmen in ihrer digitalen Form zu erstellen. Daher gelten die Wiederverkaufsrechte im Allgemeinen nicht für Duplikate rechtmäßig erworbener digitaler Kopien von Musik oder Filmen, es sei denn, der Wiederverkäufer löscht die von ihm ursprünglich erworbene digitale Kopie.

Zuvor umfasste das Weiterverkaufsrecht auch das Recht, rechtmäßig erworbene kreative Werke gewinnbringend zu vermieten. In den frühen 1980er Jahren gab es jedoch eine Zunahme dieser Geschäfte und die Rechteinhaber sahen die Vermietungsgeschäfte als eine Bedrohung für den Verkauf an. Infolgedessen haben die meisten Gerichtsbarkeiten Gesetze erlassen, die das Mieten solcher kreativer Werke zu Gewinnzwecken von Weiterverkaufsrechten ausgenommen haben. Daher muss jeder, der eine rechtmäßig erworbene Kopie eines kreativen Werks an einen Dritten vermietet, zuerst die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers einholen oder die Vermietung verstößt gegen das ausschließliche Recht des Inhabers zur Verbreitung.