Nicht urheberrechtlich geschützte Musik ist Musik, für die das gesetzliche Urheberrecht erloschen ist oder vom Musiker oder Rechteinhaber absichtlich erlischt. Unter normalen Umständen muss jeder andere Künstler, der Musik verwenden möchte, beispielsweise für eine Videoproduktion, zuerst die Erlaubnis der Partei einholen, die das Urheberrecht der Musik besitzt. Dies beinhaltet oft die Zahlung für die Nutzung, was ein teurer und zeitaufwändiger Prozess sein kann. Nicht urheberrechtlich geschützte Musik ist ohne Nutzungsgebühren erhältlich, was solche Zweitnutzungen bequemer macht.
Gemäß dem Copyright Act der Vereinigten Staaten von 1976 und internationalen Abkommen wie der Berner Übereinkunft ist jede Musik ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung urheberrechtlich geschützt. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit der Musikindustrie liegen die Urheberrechte an den meisten populären Songs bei Plattenfirmen, nicht bei Musikern. In jedem Fall muss jeder, der ein Lied verwenden möchte, die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen, was oft mit einer Nutzungsgebühr verbunden ist. Bei sehr beliebten Liedern können diese Gebühren Hunderttausende von Dollar oder den ausländischen Gegenwert betragen. Für kämpfende Künstler wie angehende Filmemacher kann selbst relativ obskure Musik unerschwinglich teuer sein.
Für einige Künstler besteht die Lösung darin, Musik zu verwenden, für die das Urheberrecht abgelaufen ist. Die meisten Urheberrechtsgesetze lassen das Urheberrecht 75 bis 100 Jahre nach dem Tod des Künstlers oder Musikers erlöschen. Nach dieser Zeit gilt es als gemeinfrei. Einige Musikstücke werden möglicherweise früher gemeinfrei, wenn der Rechteinhaber das Urheberrecht nicht registriert oder aufrechterhält. Auch dies kann jedoch nicht als nicht urheberrechtlich geschützte Musik gelten; eine Sinfonieaufführung einer Beethoven-Komposition kann Eigentum des Verlags sein, der die Aufnahme herausgegeben hat, auch wenn das Urheberrecht an der Musik selbst schon längst abgelaufen ist.
Einige Unternehmen produzieren absichtlich nicht urheberrechtlich geschützte Musik, indem sie Musiker einstellen, die genau zu diesem Zweck Musik erstellen. Sie lassen das Urheberrecht absichtlich verfallen, sodass keine Nutzungsgebühren oder Lizenzgebühren anfallen. Schulen, angehende Künstler oder andere, die keine ausreichende Finanzierung für urheberrechtlich geschützte Musik haben, können diese nicht urheberrechtlich geschützte Musik gegen eine einmalige Gebühr verwenden, die manchmal nur dem Preis einer CD oder eines Downloads entspricht. Während diese Musik allgemein oder auf andere Weise weniger als spektakulär sein kann, ist sie perfekt für Hintergrundmusik oder ähnliches geeignet und befreit den Benutzer von möglichen Urheberrechtsproblemen. Solche nicht urheberrechtlich geschützte Musik wird manchmal als lizenzfreie oder Stock-Musik bezeichnet, nach den Archivbildern, die eine ähnliche Funktion im Druck- und Veröffentlichungsbereich bieten.