Fixe Gemeinkosten werden manchmal auch als fixe Gemeinkosten bezeichnet. Fixe Gemeinkosten sind Betriebsausgaben, die sich auf den laufenden Betrieb eines Unternehmens beziehen und von einem Abrechnungszeitraum zum nächsten mehr oder weniger konstant bleiben. Die Höhe der vom Unternehmen produzierten Güter und Dienstleistungen hat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Fixkosten. Darüber hinaus ändern auch Schwankungen in der Höhe der während der Periode erzielten Umsatzerlöse die Höhe dieser Verpflichtungen nicht. Unternehmen jeder Größe und Art haben feste Gemeinkosten, die sich häufig auf Kosten wie Miet- oder Hypothekenzahlungen für die für den Betrieb genutzten Einrichtungen, verschiedene Arten von Versicherungsplänen zum Schutz des Unternehmens und sogar die Gehälter von Mitarbeitern beziehen, die werden statt eines Stundenlohns pauschal pro Lohnperiode gezahlt.
Eines der häufigeren Beispiele für fixe Gemeinkosten sind die Mietkosten oder die Hypothekenzahlung für die Einrichtung, in der das Unternehmen tätig ist. In den meisten Fällen wird sich der monatliche Mietbetrag nicht ändern, und die Hypothekenzahlungen werden wahrscheinlich ebenfalls einheitlich sein. Wie bei allen Arten von Fixkosten können diese Gemeinkosten im Budget geplant werden und bleiben gleich, egal was in Bezug auf die Produktion oder die Umsatzgenerierung des Unternehmens passiert.
Auch Versicherungsschutz verschiedener Art gehört in den meisten Unternehmen zu den Fixkosten. Dazu gehören Versicherungsschutz in Bezug auf die physische Einrichtung selbst, Versicherungsschutz, der das Unternehmen vor Arbeitsunfällen schützt, und sogar Versicherungspläne, die das Unternehmen vor Verletzungen schützen, die Nichtmitarbeiter beim Besuch des Betriebsstandorts erleiden. Normalerweise bleiben Ausgaben dieser Art für den größten Teil eines Versicherungsjahres gleich, sodass diese Beträge leicht zu budgetieren sind.
Ein weiterer von mehreren fixen Gemeinkosten, mit denen Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit konfrontiert werden, sind Gehälter, die an Mitarbeiter gezahlt werden, die nicht als Stundenlohn gelten. Je nach geltenden behördlichen Vorschriften dürfen nur die Gehälter des Verwaltungspersonals auf diese Weise kategorisiert werden. In anderen Einstellungen werden alle Angestellten, denen ein Festbetrag pro Lohnperiode zur Verfügung gestellt wird, als Teil der gesamten Fixkosten angesehen, unabhängig davon, ob sie als Verwaltungsangestellte eingestuft werden oder nicht.
Es ist wichtig zu beachten, dass je nach Art des Unternehmensbetriebs auch andere Arten von Fixgemeinkosten anfallen können. Wird eine Büroausstattung zu einem monatlichen Pauschalpreis gemietet, kann sie in diese Kategorie eingeordnet werden. Normalerweise kann jeder laufende Aufwand, der gleich bleibt und sich nicht ändert, wenn sich die Produktion oder der vom Unternehmen generierte Umsatz ändert, als fester Gemeinkosten angesehen werden.