Obwohl die genauen Elemente, die erforderlich sind, um jemanden wegen Einbruchs zu verurteilen, von einer Gerichtsbarkeit zur nächsten unterschiedlich sein können, definieren die meisten Gesetze Einbruch als rechtswidrig oder ohne Erlaubnis, ein Gebäude mit der Absicht zu begehen, eine Straftat zu begehen. Viele Gerichtsbarkeiten sehen auch unterschiedliche Gebühren für Einbruchdiebstahl vor. Einige Gerichtsbarkeiten verwenden numerische Ebenen, wie „Einbruch der Klasse 1“ oder „Einbruch ersten Grades“, während andere der Anklage einen Buchstaben zuordnen, wie beispielsweise „Einbruchdiebstahl“. Zu den Faktoren, die schwerere Einbruchdiebstahlvorwürfe von weniger schweren unterscheiden, gehören in der Regel das Vorhandensein und/oder der Gebrauch einer Waffe, die Anwesenheit einer unschuldigen Person oder die Verletzung einer Person.
Einbruchdiebstahl ist in der Regel das schwerste der „Einbruchs- und Einbruchsdelikte“. Während eine Person wegen Hausfriedensbruchs oder Einbruchs und Betretens angeklagt werden kann, weil sie einfach ohne Erlaubnis ein Gebäude betreten, erfordern Einbruchdiebstahlvorwürfe normalerweise das zusätzliche Element der Absicht, eine separate Straftat zu begehen, während sie sich im Gebäude oder Gebäude befindet. Zum Beispiel ist das Einbrechen in ein Gebäude zum Schlafen wahrscheinlich kein Einbruch, während das Einbrechen, um Dinge aus dem Haus oder Gebäude zu stehlen, dies wäre.
In den meisten Gerichtsbarkeiten werden die schwersten Einbruchsanzeigen in einer Situation eingereicht, in der der Täter während der Begehung des Verbrechens bewaffnet war und jemanden verletzte. Einige Einbruchsgesetze unterscheiden sogar nach der Schwere der Verletzungen, die ein Insasse oder ein unbeteiligter Zuschauer erlitten hat. Allein die Anwesenheit einer Schusswaffe während der Begehung eines Einbruchdiebstahls kann ausreichen, um den Beschuldigten mit der höchstmöglichen Einbruchsgebühr anzuklagen.
Auch die Anwesenheit einer anderen Person bei der Begehung eines Einbruchdiebstahls dürfte ausreichen, um dem Beklagten mehr als die Grundgebühr für Einbruchdiebstahl zu berechnen. Verständlicherweise betrachten die meisten Gerichtsbarkeiten die Begehung einer Straftat, wenn das Risiko für unschuldige Umstehende erhöht ist, als schwerwiegendere Straftat. Ebenso können die Anklagen erhöht werden, wenn die Straftat, die der Angeklagte im Inneren des Gebäudes oder der Struktur begehen wollte, eine Person war, die Schaden anrichtete. Zum Beispiel ist das Betreten eines Gebäudes mit der Absicht des Diebstahls möglicherweise nicht so schwerwiegend wie das Betreten eines Gebäudes mit der Absicht, eine Vergewaltigung zu begehen.
Zu den weiteren Faktoren, die sich auf die Höhe von Einbruchsanzeigen gegen einen Täter auswirken können, gehören die Tageszeit, zu der die Straftat begangen wurde, und welche Art von Gebäude betreten wurde. Das Betreten in der Nacht wird oft als schwerwiegender angesehen. In vielen Gerichtsbarkeiten wird der Einbruch in eine Wohnung aufgrund des inhärent privaten Charakters einer Wohnung und der erhöhten Wahrscheinlichkeit, den Hausbesitzer zu treffen, als schwereres Verbrechen angesehen als ein Geschäft.