Welche Arten von Patentanmeldungen gibt es?

Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) bietet Patentanmeldungen für Gebrauchs-, Geschmacksmuster- und Pflanzenerfindungen an. Es unterteilt Anmeldungen für Gebrauchs- und Pflanzenerfindungen in vorläufige und nicht vorläufige Anmeldungen. Es verwendet keine vorläufigen und nicht vorläufigen Anmeldungen für Geschmacksmustererfindungen. Auch internationale Patentanmeldungen sind möglich. Patente schützen Erfinder, indem sie anderen für einen bestimmten Zeitraum verbieten, eine bestimmte Erfindung herzustellen, zu verkaufen, zu importieren oder zu verwenden.

Patentanmeldungen für Geschmacksmuster umfassen einzigartige Zeichnungen eines bestimmten Musters oder einer bestimmten Form, die zu Zierzwecken verwendet werden. Designs sind in erster Linie dekorativ, nicht funktional. Ein Design könnte auch das eigentliche Objekt sein, beispielsweise die Freiheitsstatue. Normalerweise lizenziert der Erfinder eines Designs sein Design an Personen oder Unternehmen zur Platzierung auf Kunst, Schmuck und anderen Objekten.

Ein Gebrauchsmuster schützt Erfindungen, die eine für die Gesellschaft vorteilhafte Funktion erfüllen. Es schützt die Funktionsweise einer bestimmten Erfindung. Im Gegensatz dazu schützt ein Geschmacksmuster das einzigartige Erscheinungsbild eines Artikels. Je nach Gegenstand muss ein Erfinder möglicherweise sowohl Gebrauchs- als auch Geschmacksmusteranmeldungen einreichen, um seine Erfindung vollständig zu schützen.

Auch Patentanmeldungen für Pflanzenerfindungen sind möglich. Erfinder streben diese Art von Patent an, wenn sie eine bestimmte Pflanzenart, die sie entwickelt haben, schützen wollen. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das eine einzigartige Maisart entwickelt oder erfindet, die verschiedenen Arten von Krankheiten widerstehen kann, ein Patent zum Schutz der Pflanze beantragen. Ein Unternehmen erteilt den Landwirten dann eine Lizenz zur Verwendung des Saatguts der Pflanze, wenn die Landwirte diese bestimmte Maissorte anbauen möchten.

Das USPTO stuft seine Patentanmeldungen für Gebrauchs- und Pflanzenerfindungen als vorläufig und nicht vorläufig ein. Wenn ein Erfinder eine vorläufige Anmeldung einreicht, bleibt er verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung der vorläufigen Anmeldung eine nicht vorläufige Anmeldung einzureichen, da das USPTO kein Patent nur auf der Grundlage einer vorläufigen Anmeldung erteilt. Erfinder verwenden vorläufige Patentanmeldungen, weil sie verschiedene Vorteile bieten, darunter weniger kostspielige Gebühren, die Möglichkeit, die Erfindung auf den Markt zu bringen, und die Angabe eines Anmeldetages für die Erfindung. Erfinder, die innerhalb der 12-Monatsfrist keine nicht vorläufige Anmeldung einreichen, verlieren ihren Patentanspruch. Nachdem der Erfinder die nicht vorläufige Anmeldung eingereicht hat, kann das USPTO ein Patent für die Erfindung erteilen.

Internationale Patentanmeldungen ermöglichen es einem Erfinder, eine einzige Anmeldung einzureichen, die ihm für einen bestimmten Zeitraum Schutz für seine Erfindung in mehreren Ländern bietet. Dies ist in Ländern möglich, die den Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) unterzeichnet haben. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist für die Umsetzung des PCT verantwortlich. Dadurch entfällt für einen Erfinder die Notwendigkeit, zahlreiche Patentanmeldungen in mehreren Ländern einzureichen, und gibt dem Erfinder die Möglichkeit, zu bestimmen, wie er seine Erfindung in zahlreichen Ländern am besten nutzen kann. Die WIPO erteilt jedoch kein eigentliches Patent.