Was ist ein Immobilien-Joint-Venture?

Bei einem Immobilien-Joint-Venture kommen zwei Parteien zusammen, um eine Immobilie zu erwerben. Sie unterscheidet sich von einer Personengesellschaft, da es sich nur um eine Immobilientransaktion handelt, im Gegensatz zu einer laufenden Beziehung.

Diese Art von Immobilienunternehmen bringt typischerweise zwei Arten von Parteien zusammen. Eine Partei ist in der Regel derjenige, der das Geld für den Kauf der Immobilie aufbringt. Die zweite Partei ist in der Regel die praktischere Person oder diejenige, die am täglichen Betrieb des Gebäudes oder der Immobilie beteiligt ist.

Ein Immobilien-Joint-Venture umfasst typischerweise einen Vertrag oder eine Vereinbarung zwischen den beiden beteiligten Parteien. Der Vertrag oder die Vereinbarung legt detailliert die Verantwortlichkeiten fest, die jede Partei des Joint Ventures hat. Die Vereinbarung legt auch fest, was jede Partei des Joint Ventures nach dem Ende des Joint Ventures verlässt.

Das Endergebnis eines Immobilien-Joint-Ventures ist, dass beide beteiligten Parteien einen Gewinn oder Nutzen erzielen, wenn der Deal endet. Es soll eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung sein, die mit einem bestimmten Zweck beginnt und endet.

Einige der Elemente, die in einer Immobilien-Joint-Venture-Vereinbarung enthalten sind, umfassen das Datum des Beginns des Immobilien-Joint-Ventures. In der Vereinbarung ist auch das Enddatum der Vereinbarung angegeben, da Joint Ventures keine unbefristeten Vereinbarungen sind. Während in der Vereinbarung möglicherweise kein bestimmtes Datum angegeben ist, kann das Ende der Vereinbarung das Erreichen eines bestimmten Meilensteins sein, da das Gebäude für einen bestimmten Geldbetrag verkauft wird.

Das Immobilien-Joint-Venture sollte auch Einzelheiten darüber haben, was passiert, wenn eine der Parteien des Joint Ventures stirbt. Darüber hinaus sollte die Vereinbarung einige Worte enthalten, die das Verfahren im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder anderen rechtlichen Fragen zwischen den Parteien in der gemeinsamen Eigentumsvereinbarung festlegen.

Auch stille Gesellschafter können Teil eines Grundstücksgemeinschaftsvertrages sein. Dies ist eine Ausnahme von der typischen Joint-Venture-Situation, in der stille Gesellschafter zwar das Kapital für die Immobilie aufbringen können, sich aber nicht wirklich in das Tagesgeschäft und die Situation rund um die Immobilie einmischen.