Welche Arten der Sicherheitenzuordnung gibt es?

Als Sicherheitenabtretung wird die Verpfändung und vorübergehende Übertragung von Eigentumsrechten an einen Kreditgeber gegen Gewährung eines Kredits bezeichnet. Sobald das Darlehen vollständig beglichen ist, fallen diese Rechte an den Schuldner zurück und der Darlehensgeber hat keinen Anspruch mehr auf diese Vermögenswerte. Abhängig von der Art des Darlehens und der Art der Vermögenswerte, die ein Kreditnehmer anzubieten hat, können verschiedene Arten von Sicherheiten von einem Kreditgeber akzeptiert werden. Dies bedeutet wiederum, dass es verschiedene Arten von Sicherheitenabtretungen gibt, die stattfinden können.

Zu den häufigeren Beispielen für die Sicherungsübereignung gehören die Verpfändung von Immobilien und die vorübergehende Übertragung von Eigentumsrechten an den Kreditgeber. Wenn ein Kreditnehmer beispielsweise einen Kredit für den Kauf einer Freizeitimmobilie wie einer Hütte an einem See verwenden möchte, kann der Kreditgeber den Hauptwohnsitz des Kreditnehmers als Sicherheit für den Kredit akzeptieren und verlangen, dass die Eigentumsrechte auf den Kreditgeber übertragen werden für die Dauer dieses Darlehens. Konkret bedeutet dies, dass der Kreditnehmer weiterhin für die verpfändete Immobilie verantwortlich ist, einschließlich der Zahlung anfallender Grundsteuern. Darüber hinaus darf die Immobilie nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kreditgebers verkauft werden, obwohl der Kreditnehmer die Immobilie in den meisten Fällen ohne Zustimmung des Kreditgebers leasen oder vermieten kann.

Ein weiteres Beispiel für die Sicherungsübereignung ist die Verwendung des Barwertes einer Lebensversicherung. In diesem Szenario wird dieser Barwert als Sicherheit für das Darlehen verpfändet. Für den Fall, dass der Kreditnehmer verstirbt, bevor der Kredit vollständig zurückgezahlt ist, wird der Erlös aus der Lebensversicherungspolice zur Tilgung dieser Schulden verwendet. Der Restbetrag der Lebensversicherungsleistungen wird dann an die Begünstigten weitergegeben.

In jeder Form beinhaltet die Abtretung von Sicherheiten die Übertragung von Eigentumsrechten an einen Kreditgeber für die Dauer einer Kreditlaufzeit. In der Regel hat der Kreditnehmer weiterhin die Nutzung des Vermögenswerts und bleibt der Eigentümer der Aufzeichnungen. Alle mit diesem Eigentum verbundenen Verantwortlichkeiten verbleiben weiterhin beim Kreditnehmer und er oder sie kann den Vermögenswert ohne oder ohne Einschränkungen verwenden. Solange die Kreditzahlungen fristgerecht geleistet werden, wird der Kreditgeber in der Regel nicht versuchen, irgendeine Art von Kontrolle über den verpfändeten Vermögenswert auszuüben; Nur im Falle eines Zahlungsausfalls wird der Kreditgeber das Recht ausüben, die volle Kontrolle über den Vermögenswert zu erlangen, den Betrag des ausgefallenen Darlehens zu begleichen und dann alle verbleibenden Einnahmen aus dem Verkauf dieses Vermögenswerts an den Kreditnehmer weiterzuleiten.