Gibt es einen Immobiliensteuerabzug?

Eigenheimbesitzer können von einem besonderen Grundsteuerabzug profitieren, wenn sie eine ausstehende Hypothek haben. Darin enthalten sind Zinsen aus einer Haupthypothek und einer Zweitwohnungshypothek. Beim Kauf oder Verkauf eines Eigenheims gibt es unterschiedliche Abzüge bei der Immobiliensteuer.

Hypothekarzinsen sind für das Steuerjahr, in dem sie gezahlt werden, steuerlich abzugsfähig. Um sich für diesen Immobiliensteuerabzug zu qualifizieren, müssen Hausbesitzer ihre Steuerabzüge unter Verwendung des Internal Revenue Service (IRS)-Formulars 1040 Schedule A bei der Einreichung einer Steuererklärung auflisten. Es gibt einen zusätzlichen Steuerabzug, der in Anhang A aufgeführt werden kann, den Steuerabzug für das Homeoffice.

Wird ein Teil einer Wohnung nur als Geschäftssitz genutzt, kann der Eigentümer für den Steuerabzug für das Home-Office-Grundstück berechtigt sein. Der Hausbesitzer muss die Quadratmeterzahl berechnen, um zu berechnen, wie viel der Hypothek diesen Teil des Hauses abdeckt. Beim Home-Office-Abzug kann die Bürofläche nicht in den Hypothekenabzug einbezogen werden.

Grundsätzlich bedeutet dies, dass der Eigentümer für denselben Teil des Hauses nicht zwei verschiedene Steuerabzüge geltend machen kann. Einschränkungen und Einschränkungen gelten bei der Nutzung des Homeoffice-Abzugs. Hat der Eigentümer keinen Anspruch auf den Homeoffice-Abzug, kann der Hypothekenabzug trotzdem für diesen Bereich der Wohnung in Anspruch genommen werden.

Auch Personen, die eine Hypothek auf eine Zweitwohnung haben, können den Hypothekenabzug in Anspruch nehmen. Wenn es sich bei der Wohnung um eine Mietwohnung handelt, muss der Eigentümer sie mindestens einen Teil des Jahres nutzen, um den Abzug zu qualifizieren. Wird die Wohnung nicht vermietet, hat der Eigentümer Anspruch auf den Abzug, unabhängig davon, ob der Eigentümer das Haus während des Jahres überhaupt bewohnt.

Andere Steuerabzüge sind verfügbar, wenn Menschen ein Haus kaufen oder verkaufen. Käufer zahlen manchmal Punkte, wenn sie ein Haus kaufen, um den Hypothekenzinssatz zu senken. Die Punkte sind vorausbezahlte Zinsen und entsprechen in der Regel 1 % des Hypothekenbetrags. Diese Punkte sind im Jahr der Auszahlung steuerlich absetzbar.

Refinanziert ein Eigenheimbesitzer eine bestehende Hypothek, gelten andere Regeln. Gezahlte Punkte sind weiterhin steuerlich abzugsfähig, der Abzug wird jedoch über die Laufzeit des Darlehens verteilt. Zum Beispiel wird ein Haus refinanziert und der Eigentümer zahlt drei Punkte oder 4,000 US-Dollar (USD) für ein 20-jähriges Darlehen. Der Hausbesitzer teilt die 4,000 US-Dollar durch 20 Jahre, um den jährlichen Punkteabzug der Grundsteuer zu berechnen. Dieser Hausbesitzer kann die Hypothekenzinsen plus 200 USD jedes Jahr für die nächsten 20 Jahre von der Steuererklärung abziehen.

Wenn ein Haus verkauft wird, kann der Verkäufer die mit dem Verkauf verbundenen Kosten vom steuerpflichtigen Einkommen des Verkaufs abziehen. Diese Kosten können Werbung, Abschlusskosten des Kreditgebers und Maklerprovisionen umfassen. Auch die Kosten für größere Eigenheimverbesserungen, die zum Verkauf bereitstehen, können in diesen Abzug von der Grundsteuer einbezogen werden.

Die tatsächlichen Beträge zum Abzug von Immobiliensteuern variieren je nach IRS-Berechtigungsvoraussetzungen. IRS-Vorschriften werden in der Regel jedes Jahr aktualisiert. Immobilienbesitzer können die offizielle IRS-Website oder einen Steuerberater konsultieren, wenn sie vor der Einreichung einer Steuererklärung alle Abzüge von Immobiliensteuern berechnen.