Gemeinsames Mietverhältnis ist ein Begriff, der verwendet wird, um das Eigentum von zwei oder mehr Parteien an einer Immobilie zu beschreiben. Dies kann zu Verwirrung führen, da Mieter oft als Mieter bezeichnet werden. Allerdings sind die Mitmieter in der Regel Eigentümer einer Immobilie und nicht Mieter. Tatsächlich gibt es mehrere Arten von gemeinsamen Mietverhältnissen, und die für diese Art von Eigentum geltenden Regeln können je nach Landesrecht variieren.
Gemeinsames Mietverhältnis kann sich auf ein gemeinsames Mietverhältnis beziehen. Jeder Eigentümer hält einen Anteil an der Immobilie, der von den Anteilen anderer Eigentümer getrennt und getrennt ist. Die Anteile an der Immobilie müssen nicht gleich sein. Beispielsweise könnte ein Eigentümer Anspruch auf die Hälfte des Eigentums haben und zwei andere Eigentümer könnten jeweils ein Viertel des Eigentums besitzen.
Gemeinsame Mieter können mit ihrem Anteil an der Immobilie machen, was sie wollen. Dies kann die Verpfändung ihres Eigentumsanteils umfassen, ohne das Eigentum anderer Personen zu beeinträchtigen. Sie können ihren Hinterbliebenen auch die Erbschaft des Eigentums zuordnen. Im Allgemeinen haben andere Eigentümer bei dieser Form des gemeinschaftlichen Mietverhältnisses keinen Anspruch auf den Rest der Immobilie, wenn ein Eigentümer stirbt. Stattdessen gehört die Aktie designierten Überlebenden.
Eine weitere Form des gemeinsamen Mietverhältnisses ist das gemeinschaftliche Mietverhältnis mit Hinterbliebenenrecht (JTWROS). In dieser Form geht das Eigentum an der Immobilie direkt auf andere Miteigentümer der Immobilie über. Sollte jedoch ein verstorbener Eigentümer seinen Anteil an der Immobilie verschuldet haben, geht dieser ebenfalls auf die anderen Eigentümer über. Sie haften sowohl für die Schulden als auch für das Eigentum.
JTWROS hat mehrere Bedingungen, um als legal zu gelten. Jeder Eigentümer muss einen gleichen Anteil an der Immobilie besitzen. Alle Eigentümer müssen die gleichen Gesetze auf ihr Eigentum anwenden. Das Interesse an der Immobilie muss gleichzeitig erfolgen und alle Eigentümer müssen das gleiche Recht am Besitz der Immobilie haben.
Das gemeinsame Mietverhältnis kann auch als Gesamtmietverhältnis bezeichnet werden. Diese Form des Miteigentums wird häufig zwischen einem Ehemann und einer Ehefrau ausgeübt. Beide Eigentümer haben das gleiche Recht auf das gesamte Vermögen, und wenn einer der Ehegatten stirbt, erbt der andere das gesamte Vermögen. Manchmal wird das gemeinsame Mietverhältnis von Eigentum einfach durch Scheidungs- und Hinterbliebenengesetze in einem Staat festgelegt. Zum Beispiel bedeuten Gesetze in Kalifornien, die Personen bei Auflösung der Ehe zur Hälfte des Vermögens einer Ehe berechtigen, dass jeder Ehegatte nach einer Scheidung die Hälfte des Vermögens besitzt.
Jeder Ehegatte besitzt außerdem die Hälfte der durch die Immobilie entstandenen Schulden und hat Anspruch auf die Hälfte des Gewinns. Wenn Menschen mehrere Güter besitzen, können sie vor der Eheschließung Eheverträge abschließen, so dass das Recht auf Eigentum an bestimmten Eigentumsformen oder bestimmten Teilen des gemeinsamen Eigentums im Falle einer Scheidung geändert oder anders aufgeteilt werden kann.