Eine Erlösabtretung ist ein Finanzdokument, das verwendet wird, um ein derzeit aktives Akkreditiv ganz oder teilweise vom aktuellen Begünstigten an einen Drittbegünstigten umzuleiten. Diese Art von Aktivität kann nur durchgeführt werden, wenn der aktuelle Begünstigte bereit ist, der Vereinbarung zuzustimmen und die erforderlichen Unterlagen bei der Institution einreicht, die das Akkreditiv verlängert, um diese Erlösumleitung zu ermöglichen. Sobald das Institut mit den Papieren zufrieden ist und die am Akkreditiv beteiligte Hauptpartei weiterhin alle mit diesem Akkreditiv verbundenen Bedingungen und Bestimmungen einhält, kann der an den Dritten übertragene Teil nach Belieben in Anspruch genommen werden.
Einer der Vorteile einer Abtretung von Erlösen besteht darin, dass die Hauptpartei weiterhin Zugang zu jedem Teil der Erlöse behält, der nicht an die dritte Partei umgeleitet wird, was es beiden Unternehmen ermöglicht, bei Bedarf dasselbe Akkreditiv zu verwenden. Beispielsweise kann eine Muttergesellschaft die Hauptpartei sein, aber einen Teil des Erlöses aus dem Akkreditiv an eine Tochtergesellschaft abtreten, um eine Sicherungsfinanzierung für ein von der Tochtergesellschaft durchgeführtes Projekt bereitzustellen. Dies schafft effektiv ein finanzielles Polster, auf das die Tochtergesellschaft bei Bedarf zurückgreifen kann, alles unter dem Dach der Muttergesellschaft.
Eine Erlösabtretung kann auch zwischen Einzelpersonen erfolgen. Eine Person fungiert als Hauptpartei in der Vereinbarung und kann beschließen, einen Teil des Erlöses an zwei andere Personen zu vergeben, um eine Art Unterstützungsmechanismus für diese Parteien zu schaffen. Zum Beispiel kann ein Elternteil das Akkreditiv sichern und einen Teil des Erlöses an zwei volljährige Kinder verteilen, um an der Vereinbarung teilzunehmen. Solange der ursprüngliche Begünstigte die erforderlichen Unterlagen vorlegt, um einen Teil des Erlöses an den Drittbegünstigten umzuleiten, können alle Parteien von der Abtretung profitieren.
Während eine Abtretung von Erlösen eine ausgezeichnete und einfache Möglichkeit ist, einen Teil der Erlöse an einen Dritten zu übertragen oder abzutreten, ist es wichtig zu beachten, dass die Hauptpartei für die aus diesem Akkreditiv gezogenen Erlöse verantwortlich bleibt. Während es den Begünstigten freisteht, den auf dem Kredit geliehenen Betrag zurückzuzahlen, ist die Hauptpartei verpflichtet, die Schuld zu begleichen, falls sie dies nicht tun. Aus diesem Grund sollten die Umstände sorgfältig geprüft werden, bevor eine Erlösabtretung beschlossen wird, und sicherstellen, dass sich jede Partei ihrer Verantwortung in Bezug auf die Rückzahlung bewusst ist.