Leiharbeit, auch als Leiharbeit bezeichnet, ist ein Begriff, der zur Beschreibung einer Vertragsart verwendet wird. Wenn eine Person einen solchen Vertrag unterschreibt, erklärt sie sich bereit, eine bestimmte Arbeit für einen Arbeitgeber oder einen Kunden zu erledigen. Als Gegenleistung für die geleistete Arbeit erhält er einen Geldbetrag. Das von ihm geschaffene Werk wird Eigentum des Auftraggebers oder Arbeitgebers.
Ein Beispiel für eine Work for Hire-Situation ist eine Situation, in der ein Schriftsteller für ein Unternehmen arbeitet. Er kann einen Werkvertrag abschließen, in dem er sich verpflichtet, für den Arbeitgeber gegen eine stunden- oder projektbezogene Vergütung 10 Aufsätze pro Woche zu schreiben. Jeder der 10 Aufsätze, die er pro Woche erstellt, geht dann in das Eigentum der Firma über, die ihn beauftragt hat. Der Autor behält keine der Rechte, die er normalerweise als Autor dieser Aufsätze hätte.
Am häufigsten werden Leiharbeitsverträge im Hinblick auf die Freiberuflichkeit diskutiert. Eine Einzelperson oder ein Unternehmen möchte beispielsweise fünf Kunstwerke fertigstellen. Anstatt dem Künstler in einem solchen Fall einen Kredit für die Erstellung des Kunstwerks zu geben, kann der Auftraggeber einen Werkvertrag vorlegen. Dieser Vertrag legt die Spezifikationen des Auftraggebers für das Kunstwerk und die Rechte fest, die er erhalten soll.
Bei einem Werkvertrag wird der Auftraggeber zum rechtlichen Urheber des Werks. Er kann sie auf verschiedene Weise verwenden, ohne die Erlaubnis des Urhebers einzuholen oder irgendeine Art von Lizenzzahlungen zu leisten. Entscheidet sich der Auftraggeber, das Kunstwerk beispielsweise zu vervielfältigen und an andere zu veräußern, kann ihm ein Werkvertrag dies ermöglichen, ohne dem Künstler eine weitere Vergütung zu zahlen. Manchmal gibt ein Kunde dem Schöpfer des Werks Anerkennung, aber der Kunde hält immer noch das Urheberrecht dafür. Ein Freiberufler, der einen solchen Vertrag unterschreibt, verzichtet oft auf die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer.
Jede Art von Vertrag kann Bedingungen enthalten, die einen Urheber dazu verpflichten, einige oder alle seiner Rechte an seinem Werk aufzugeben. Ein regulärer Vertrag gewährt dem Auftraggeber jedoch nicht automatisch das Recht, das Werk des Schriftstellers oder Künstlers anzuerkennen. Es muss darlegen, welche Rechte der Auftraggeber hat, und alle, die nicht erwähnt werden, gehen automatisch an den Schöpfer des Werkes. Ein Werkvertrag hingegen räumt dem Auftraggeber automatisch das Recht ein, sich die Urheberrechte für das Werk zu sichern, ohne um Erlaubnis fragen zu müssen.