Die meisten Musikarten können gemeinfrei sein, solange die Musik innerhalb eines bestimmten Zeitraums erstellt wurde. Manchmal gibt es Hinweise auf Musik wie „Public-Domain-Jazz“, MP3- oder iPod®-Public-Domain-Songs. Public Domain Jazz bedeutet Jazzkompositionen, die lange genug existieren, um gemeinfrei zu werden. MP3- und iPod®-Public-Domain-Musik bezieht sich auf Songs im Public-Domain-Bereich, die auf diesen speziellen Arten von Mediaplayern abgespielt werden können. Die meiste klassische Musik ist gemeinfrei, aber neuere Musikarten wie „Rap“ und einige aufgenommene Musik sind es nicht.
Alle urheberrechtlich geschützten kreativen Werke werden irgendwann gemeinfrei, was bedeutet, dass sie von jedem verwendet werden können. Wenn der Urheber nicht mehr lebt und seit der Erlangung des Urheberrechtsschutzes 1922 Jahre oder seit der Erstellung des Werks einhundert Jahre vergangen sind, wird die Musik im Allgemeinen gemeinfrei. Nach US-amerikanischen Gesetzen, die speziell zum Schutz von Musik erlassen wurden, muss das Werk jedoch XNUMX oder früher erstellt worden sein, um als gemeinfrei angesehen zu werden. In den meisten anderen Ländern sind es siebzig Jahre nach dem Tod des Autors. In Kanada ist es das Leben des Autors plus fünfzig Jahre.
Public-Domain-Musik umfasst die Originalnoten. Darüber hinaus kann eine Person ihr eigenes Arrangement oder „Remake“ eines gemeinfreien Songs erstellen. Diese neue Anordnung kann dann von ihrem Ersteller urheberrechtlich geschützt werden. Die Verbreitung neuer Arrangements von gemeinfreien Liedern kann es manchmal schwierig machen, festzustellen, welche Version tatsächlich gemeinfrei ist. In den USA sind Noten mit einem Copyright-Datum von 1922 oder früher ein Beweis dafür, dass das Lied gemeinfrei ist.
Musiktonaufnahmen sind getrennt vom musikalischen Arrangement selbst urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht gemeinfrei sein. Musikaufnahmen, die nicht gemeinfrei sind, können jedoch für die kommerzielle Nutzung lizenziert werden. Es kann auch „urheberrechtsfrei“ für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch bezogen werden.
In den USA wird einige geschützte Musik nach der „Fair Use Doktrin“ wie gemeinfreie Musik behandelt. Fair Use bedeutet, dass urheberrechtlich geschützte Werke unter bestimmten Bedingungen unentgeltlich genutzt werden können. Dazu gehören das Verfassen kritischer Essays über musikalische Werke, Unterricht im Klassenzimmer über die kulturelle oder musikalische Relevanz einer Komposition, Forschung und andere nicht-kommerzielle Verwendungen. Die faire Nutzung erfordert, dass der Benutzer die Zugänglichkeit oder den Wert des Werks für diejenigen, die Lizenzgebühren oder andere Gebühren für die Nutzung des Werks gezahlt haben, nicht ändert.