Public Traded Partnerships (PTPs), auch Master Limited Partnerships genannt, sind Personengesellschaften, an denen Anteile, sogenannte Units, gekauft werden können. Ein Anteilinhaber gilt als Kommanditist der börsennotierten Personengesellschaft und erhält einen Anteil am Einkommen der Personengesellschaft. Öffentlich gehandelte Personengesellschaften ähneln in gewisser Weise den öffentlich-rechtlichen Körperschaften, indem sie ihre eigenen Anteile auf dem freien Markt verkaufen, steuerlich aber ganz anders behandelt werden als Kapitalgesellschaften.
In einer börsennotierten Personengesellschaft fungieren eine oder mehrere Personen als Komplementäre und beaufsichtigen das Tagesgeschäft des Unternehmens. Sie treffen Entscheidungen darüber, wie das Geschäft geführt wird und in welche Richtung es im Laufe der Zeit gehen soll. Kommanditisten stellen hierfür Kapital gegen eine Beteiligung am Unternehmensertrag zur Verfügung, verfügen aber weder über Stimmrechte noch über die Möglichkeit zur Politikgestaltung. Wenn Menschen Beteiligungen an einer Personengesellschaft auf dem freien Markt kaufen können, im Gegensatz zu einer privaten Vereinbarung, handelt es sich um eine öffentlich gehandelte Personengesellschaft.
Personen können Anteile in öffentlich gehandelten Partnerschaften von Brokern und anderen Personen kaufen, die sich auf den Handel mit diesen Wertpapierarten spezialisiert haben. Das Geld, das die Personengesellschaft auszahlt, wird besteuert, ebenso wie die Komplementäre. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft zahlt die Personengesellschaft jedoch selbst keine Steuern auf ihre Einkünfte. Mit anderen Worten, die Einkünfte werden nur einmal besteuert, wenn sie an die Komplementäre und Kommanditisten ausgeschüttet werden, nicht zweimal wie bei einer Kapitalgesellschaft.
Öffentlich gehandelte Personengesellschaften profitieren dank ihrer Anteilinhaber von einer erhöhten Liquidität, ohne die Beschränkungen und Verbindlichkeiten, denen Kapitalgesellschaften unterliegen. Erfüllt eine börsennotierte Personengesellschaft jedoch bestimmte Standards nicht, kann sie von den Steuerbehörden als Kapitalgesellschaft behandelt werden. Die Standards variieren je nach Land und können von den Aufsichtsbehörden, die dafür verantwortlich sind, das Geschäftsklima wettbewerbsfähig, fair und produktiv zu halten, regelmäßig als Reaktion auf sich ändernde wirtschaftliche Bedingungen angepasst werden.
Das Gesetz rund um Unternehmen wie börsennotierte Personengesellschaften kann knifflig sein, und es ist möglich, gegen das Gesetz zu verstoßen, ohne es zu merken. Öffentlich gehandelte Personengesellschaften beauftragen Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, die auf diese Art von Personengesellschaft und ähnliche Unternehmen spezialisiert sind, um sicherzustellen, dass sie gesetzeskonform handeln. Dies beinhaltet das Versenden von Steuerbescheiden an die Anteilinhaber und die Einhaltung anderer Vorschriften, die die Kommanditisten vor Schäden schützen sollen, die durch unverantwortliche Geschäftspraktiken entstehen könnten.