Was ist ein Wasserfallkonzept?

Das Wasserfallkonzept beinhaltet die Entwicklung einer Lebensversicherungsstrategie, die sich für mehr als eine Generation in der Familie als vorteilhaft erweisen wird. Im Wesentlichen erfordert das Wasserfallkonzept den Abschluss einer Lebensversicherung, die von den Eltern auf das Kind übertragen wird. Neben der Absicherung der jüngeren Generation kann das Wasserfallkonzept auch die Schaffung eines Steuervorteils ermöglichen.

Diese spezielle Finanzstrategie ist nach der Aktion benannt, die mit einem Wasserfall verbunden ist. Da es sich bei Wasserfällen um einen Entstehungsort handelt, dem das Wasser auf eine andere Ebene folgt, hilft die Idee, die Funktionsweise eines Wasserfallkonzepts zu veranschaulichen. Da das Konzept mit einer Lebensversicherung für eine Generation beginnt, die im Laufe der Zeit auf eine nachfolgende Generation übergeht, funktioniert eine Versicherung, die übertragen wird, ähnlich wie der Wasserfall, da der Nutzen von der Quelle in die verwandten Bereiche geht.

Ein Wasserfallkonzept zu erstellen ist gar nicht so schwer. Der Prozess beginnt mit dem Abschluss einer steuerfreien Lebensversicherung. Die ursprüngliche Partei zahlt weiterhin die Prämien für die Police, die alle Vorteile einer lebenslangen Deckung bietet, einschließlich der Bildung eines Barwerts. Ab einem bestimmten Zeitpunkt der Fälligkeit der Police hat der Inhaber die Möglichkeit, die Police auf ein Kind oder sogar ein Enkelkind zu übertragen oder zu übertragen.

Bei einer Verlängerung des Versicherungsplans ist es dem ursprünglichen Inhaber möglich, einen Steuervorteil aus der Aktion zu erzielen. Dies trägt dazu bei, das Wasserfallkonzept auf zwei Ebenen attraktiv zu gestalten. Erstens ermöglicht der Prozess dem Inhaber, einen Vermögenswert zu schaffen, der dem Kind zur weiteren Entwicklung zur Verfügung gestellt werden kann. Zweitens bietet das Wasserfallkonzept dem Inhaber einen einmaligen Steuervorteil. Da die Police nach Erreichen des festgelegten Fälligkeitszeitpunktes jederzeit verlängert werden kann, kann der Versicherungsnehmer wählen, in welchem ​​Jahr er die Leistung in Anspruch nehmen möchte.