Was ist eine gemeinsame Hypothek?

Eine gemeinsame Hypothek ist ein durch Immobilien besichertes Wohnungsdarlehen, das mehreren Parteien nach ihren Kriterien gemeinsam und nicht einzeln gewährt wird. Typischerweise wird diese Art von Hypothek an Ehepaare vergeben, es können aber auch andere Partnerschaften, wie Investoren oder Freunde, die gemeinsam Immobilien erwerben möchten, daran beteiligt sein.

Häufig missverstanden, ist eine gemeinsame Hypothek nicht gleichbedeutend mit Miteigentum. Das Eigentum wird durch die Urkunde bestimmt, nicht durch die Hypothek. Eine gemeinsame Hypothek bedeutet einfach, dass beide Antragsteller für die Rückzahlung des Darlehens verantwortlich sind. Paare entscheiden sich oft für diese Art von Hypothek, um ihr Einkommen zu kombinieren und sich für einen höheren Kreditbetrag zu qualifizieren.

Bei einer gemeinsamen Hypothek wird jede Partei gleichermaßen für die Rückzahlung des Darlehens haftbar gemacht und die Zahlungshistorie wird auf die Kredithistorie jeder Partei angewendet. Obwohl die Beantragung einer solchen Hypothek aufgrund des kombinierten Einkommens und der Kreditwürdigkeit Vorteile bietet, ist es wichtig zu verstehen, wie das Eigentum an der Immobilie verbrieft wird.

Es gibt zwei gängige Möglichkeiten, eine Urkunde über das Miteigentum zu dokumentieren. Die meisten Ehepaare haben eine gemeinsame Hinterbliebenenversorgung, das heißt, wenn eine Person stirbt, geht automatisch das alleinige Eigentum an der Immobilie an den Hinterbliebenen über. In diesem Fall sind zum Nachweis des Eigentums nur die Originalurkunde der gemeinsamen Hinterbliebenenurkunde und eine Kopie einer beglaubigten Sterbeurkunde erforderlich. Eine Eigentumsurkunde als gemeinsamer Mieter würde für Partner gelten, die das Eigentum zu gleichen Teilen besitzen möchten, aber nicht, ihren Eigentumsanteil an den anderen zu übertragen, wenn sie sterben. In diesem Fall würde, sollte ein Eigentümer sterben, sein Eigentumsanteil durch das Nachlassgericht an seinen/die Hinterbliebenen zurückgehen.

Ein weiteres häufiges Missverständnis bezüglich gemeinsamer Hypotheken tritt auf, wenn Ehepaare sich scheiden lassen. Oft wird ein Ehepartner kündigen und die Urkunde dem anderen gegenüber geltend machen. Dies bedeutet, dass ein Ehegatte jegliches persönliche Eigentum an der Immobilie abtritt und dem anderen das Alleineigentum überträgt. Besteht jedoch ein ausstehender Hypothekensaldo auf der Immobilie und handelt es sich um eine gemeinsame Hypothek, bleibt das Paar finanziell gleichermaßen für die Rückzahlung des Darlehens verantwortlich. Bei Zahlungsverzug einer Partei kann die andere zur Rückzahlung verpflichtet werden, auch wenn sie keine Eigentumsrechte mehr an der Sache hat.