Was ist ein UCC-Finanzierungsnachweis?

Eine Finanzierungserklärung nach dem Uniform Commercial Code (UCC) ist ein Rechtsdokument, das ein Gläubiger verwendet, um sein Pfandrecht an dem persönlichen Eigentum des Schuldners anzuzeigen. Die Erklärung wird häufig im Kreditprozess verlangt, wenn persönliches Eigentum als Sicherheit für den Erhalt des Kredits angeboten wird. Der Gläubiger reicht die Erklärung beim Außenminister oder dem Bezirk ein, in dem sich die besicherte Immobilie befindet. Es macht die Beziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner zusätzlich zum Pfandrecht an der Immobilie öffentlich bekannt. Die Erstanmeldung kann mit dem Formular UCC-3 geändert werden, aus dem Änderungen der Bedingungen des Darlehensvertrags oder Änderungen der persönlichen Daten des Gläubigers oder Schuldners hervorgehen.

Das Uniform Commercial Code, welches die Quelle der Finanzierungsrechnung ist, regelt unter anderem besicherte Geschäfte zwischen Gläubigern und Schuldnern. Artikel 9, der in den meisten Rechtsordnungen angenommen wurde, bezieht sich auf gesicherte Transaktionen und Finanzierungsaufstellungen und bestimmt den Secretary of State als Verwahrer der Einreichungen. Die Öffentlichkeit kann häufig Akten durchsuchen, um herauszufinden, ob eine Erklärung gegen ein Unternehmen oder eine Einzelperson eingereicht wurde. Gläubiger durchsuchen Datensätze, um zu sehen, ob bereits ein Pfandrecht auf die Sicherheiten platziert wurde, die der Schuldner für das besicherte Darlehen verwenden möchte. Ein Gläubiger wird den Kreditantrag höchstwahrscheinlich ablehnen, wenn bereits eine UCC-Finanzierungserklärung für dieselbe Sicherheit eingereicht wurde.

Der UCC-Finanzierungsnachweis dient dem Schutz der Gläubigerinteressen. Es erschwert es dem Schuldner, die Immobilie zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen, wenn ein Pfandrecht darauf besteht. Der Schuldner muss oft den Schuldensaldo begleichen, bevor er das Pfandrecht loswerden kann. Beispielsweise kann ein Geschäftsinhaber, der ein besichertes Darlehen beantragt und Geschäftsausstattung als Sicherheit anbietet, häufig damit rechnen, dass der Gläubiger eine UCC-Finanzierungserklärung beim Außenminister einreicht. Die Erklärung fungiert als Pfandrecht, bis der Unternehmer alle Schulden beglichen hat.

Die Einreichung einer UCC-Finanzierungserklärung garantiert nicht das Interesse eines Gläubigers am Eigentum des Schuldners. Artikel 9 UZK regelt, wer die ersten Rechte am Eigentum des Schuldners hat und listet die verschiedenen zu berücksichtigenden Faktoren auf. Das Sicherungsinteresse des Gläubigers muss oft perfektioniert werden, um eine höhere Forderung oder ein Vorrecht an den Sicherheiten zu haben.