Res nullius ist ein lateinischer Rechtsbegriff, der sich auf ein Eigentum oder einen Gegenstand bezieht, der keinen Eigentümer hat oder aufgegeben wurde. Der Begriff leitet sich aus dem römischen Recht ab und bedeutet, wenn er übersetzt wird, wörtlich „niemandes Eigentum“. Es gibt eine Vielzahl von Objekten, die als res nullius geltend gemacht werden können und als eigentümerloses Eigentum gelten, d. h. ihr Eigentum steht frei.
In dieser Definition muss das Objekt oder „res“ etwas sein, das eine Person für sich beanspruchen kann. Während das Gesetz Tiere und Land umfasst, kann es sich bei dem fraglichen Objekt nicht um eine Person handeln, obwohl seine ursprüngliche Bedeutung Sklaven eher als Eigentum als als Menschen umfasste. Wenn der Eigentümer einer Sache, wie gesetzlich festgelegt, sein Eigentum aufgibt oder aufgibt, gilt es automatisch als res nullius. Traditionell kann das verlassene Eigentum dann jeder Person gehören, und die Person, die dieses Eigentum zuerst in Besitz nimmt, gilt als rechtmäßiger Eigentümer. Res nullius gilt nicht für gestohlene oder widerrechtlich erworbene Gegenstände oder Eigentum, sondern nur für Eigentum, das keinen Eigentümer hat oder aufgegeben wurde.
Ein Eigentum oder Besitz, der von seinem Besitzer aufgegeben wurde, ist ebenso res nullius wie etwas, das nie einen Besitzer hatte. Dieses Prinzip bedeutet, dass res nullius auch oft als Begriff verwendet wird, um eine Situation zu beschreiben, in der eine Nation Anspruch auf nicht gekennzeichnetes Territorium erheben kann. Das Territorium ist res nullius und hat keinen Eigentümer, so dass der Anspruch der Nation, die Kontrolle über das Territorium zu erlangen, sobald einer seiner Bürger das unbekannte Land betritt, die Kontrolle über das Territorium erlangen würde. In diesen speziellen Situationen wird, wenn eine Nation tatsächlich ein nicht gekennzeichnetes Territorium beansprucht, offiziell als Terra nullius bezeichnet.
Derselbe Leitsatz gilt auch für bestimmte Wildtiere. Es wurden Wildtiergesetze erlassen, die besagen, dass bestimmte Tiere in freier Wildbahn res nullius sind und Eigentum sein können. Sie werden nicht ausgesetzt, aber die Tiere in freier Wildbahn wurden nie besessen, so dass die erste Person, die die Tiere fängt oder tötet, als der richtige Besitzer angesehen wird. Zum Beispiel ist ein wilder Vogel in einem Busch res nullius, aber ein wilder Vogel in der Hand einer Person ist jetzt deren Besitz.
Etwas zu finden oder zu erwerben, das res nullius ist, kann auch ein Weg sein, Eigentum zu erlangen. Das funktioniert, wenn das Ding wirklich und vollständig verloren oder verlassen ist und später von einer anderen Person gefunden wird. Wenn also längst verlorene Schätze oder Artefakte als dauerhaft verloren gelten und später von Schatzsuchern oder Strandsammlern geborgen werden, fallen sie unter die Res nullius und werden Eigentum der ersten Person, die sie findet.