Wie stelle ich einen Anspruch auf Belästigung ein?

Um eine Klage wegen Belästigung einzureichen, müssen Sie den Vorfall in der Regel dokumentieren und dann einer zuständigen Person melden. Wenn Sie beispielsweise am Arbeitsplatz belästigt werden, können Sie bei Ihrem Vorgesetzten oder einem Vertreter der Personalabteilung einen Anspruch auf Belästigung geltend machen. Wenn Sie zu Hause belästigt werden, müssen Sie möglicherweise die Polizei einschalten. Sollten Sie telefonisch oder über das Internet belästigt werden, können Sie dies sowohl dem Unternehmen, das Ihre Dienstleistung erbringt, als auch der Polizei melden. In einigen Fällen kann es sogar erforderlich sein, einen Anwalt zu konsultieren, um die Belästigung zu stoppen.

In den meisten Fällen bedeutet die Einreichung einer Anzeige wegen Belästigung, dass Sie festlegen müssen, wem Sie die Anzeige melden sollten. Dies kann von der Art der Belästigung abhängen, unter der Sie leiden. Wenn Sie beispielsweise von Ihrem Nachbarn belästigt werden, können Sie bei der Polizei Anzeige wegen Belästigung erstatten. Wenn Sie jedoch von einem Kollegen oder Vorgesetzten belästigt werden, müssen Sie dies möglicherweise Ihrem Arbeitgeber oder einem Personalmitarbeiter melden. Für den Fall, dass Sie vom Inhaber des Unternehmens, für das Sie arbeiten, belästigt werden, kann Ihnen jedoch am ehesten ein Anwalt helfen.

Falls Sie telefonisch belästigt werden, können Sie die Belästigung dem Unternehmen melden, das Ihren Telefondienst anbietet. Wenn die Anrufe nur störend sind, kann es ausreichen, sie der Telefongesellschaft zu melden. Wenn die Anrufe jedoch nicht beendet werden oder drohen, können Sie die Polizei rufen, um sie anzuzeigen. Sie können sich auch dafür entscheiden, mit Belästigungen im Internet auf die gleiche Weise umzugehen. Sofern Sie nicht der Ansicht sind, dass Sie sich in unmittelbarer Gefahr befinden, sollten diese Anrufe an die Nicht-Notrufnummer der örtlichen Polizeidienststelle erfolgen.

Falls Sie von einem Gläubiger belästigt werden, können Sie eine Belästigungsklage beim Department of Banking, Trade Commission oder einer ähnlichen Organisation in Ihrem Land einreichen. Bevor Sie dies tun, können Sie jedoch gut daran tun, sicherzustellen, dass der Gläubiger nicht nur akzeptable Schritte unternimmt, um eine Forderung einzuziehen. In den meisten Fällen haben Gläubiger das Recht, Sie anzurufen, es sei denn, Sie bitten sie ausdrücklich darum, dies nicht zu tun und dies schriftlich zu dokumentieren. Sie sind jedoch in der Regel daran gehindert, Sie mehrmals in kurzer Zeit anzurufen, Sie zu bedrohen, falsche Angaben zu machen, um Sie zur Zahlung zu veranlassen, oder sehr spät in der Nacht oder am frühen Morgen anzurufen.

Die Dokumentation der Belästigung kann Ihnen dabei helfen, Ergebnisse zu erzielen, wenn Sie eine Klage wegen Belästigung einreichen. Sie können beispielsweise einen schriftlichen Bericht über die Belästigung erstellen und belästigende Voicemails oder E-Mail-Nachrichten speichern. Wenn Sie Zeugen der Belästigung haben, können deren Berichte ebenfalls hilfreich sein.