Das Versicherungsschutzrecht befasst sich mit Streitigkeiten über den Versicherungsschutz, die zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen entstehen. Gegenstand des Konflikts ist jede Art von Versicherungspolice, die der Versicherungsnehmer in der Erwartung, bestimmte Leistungen zu erhalten, bezahlt. Wenn diese Leistungen von den Unternehmen nach Einreichung von Versicherungsansprüchen nicht ausbezahlt werden, können die Versicherungsnehmer Klagen einleiten oder Rechtsanwälte beauftragen, um das weitere Vorgehen zu beraten. Zu den Versicherungen, die Anlass zu Streitigkeiten geben, gehören die Haftpflicht-, Kranken- und Unterlassungsversicherung. Das Versicherungsschutzrecht überschneidet sich manchmal mit anderen Rechtsgebieten, wie dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Arbeitsrecht, und umfasst oft auch das Vertragsrecht, da Versicherungsverträge schriftliche Vereinbarungen sind.
Versicherungsansprüche werden zunächst vom Versicherungssachverständigen bearbeitet. Der Gutachter bestimmt, ob die Ansprüche laut Police von der Versicherungsgesellschaft bezahlt werden sollen. Lehnt der Gutachter die Zahlung ab, leitet er diese oft an den Anwalt weiter, der das Unternehmen in Versicherungsstreitigkeiten vertritt. Der Versicherungsnehmer kann die Angelegenheit dann mit einem Anwalt, der Versicherungsschutzrecht praktiziert, in der Hoffnung verfolgen, einen Rechtsbehelf vor einem Zivilgericht einzulegen.
Viele Anwälte, die im Versicherungsrecht tätig sind, sind Prozessanwälte. Sie versuchen oft, mit der anderen Partei, sei es der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsgesellschaft, zu verhandeln, um die Angelegenheit zu klären. Können beide Seiten keine Einigung erzielen, vertritt die Anwältin ihre Mandantin vor Gericht, indem sie entweder die Versicherungsgesellschaft in einem Prozess verteidigt oder den Versicherungsnehmer, der den Prozess anstrengt, in Prozessen vertritt. Die Rechtsanwälte beider Seiten müssen die Versicherungspolice prüfen und ihren Fall vorbereiten, um zu argumentieren, dass die Rechte des Versicherungsnehmers im Falle des Anwalts des Klägers geschützt werden sollen oder dass die Versicherungsgesellschaft im Fall der Versicherung nicht für die Deckungszahlungen haftbar ist Verteidiger. Richter und Anwälte verwenden regionale und nationale Gesetze, um Versicherungsverträge auszulegen und ihre Grenzen festzulegen.
Das Versicherungsschutzrecht umfasst neben der Prozessführung auch die transaktionale Arbeit. Anwälte analysieren häufig Policen für Kunden, bevor sie Verträge unterzeichnen oder Ansprüche geltend machen müssen. Anwälte interpretieren häufig die Rechtssprache in der Vereinbarung und erläutern ihren Mandanten die Rechte und Rechtsgrundsätze, die mit der Vereinbarung verbunden sind. Das Ziel besteht darin, festzustellen, ob ein gegenwärtiger oder zukünftiger Anspruch durch die Police abgedeckt ist und welche Ausschlüsse gelten.