Was ist ein Kapitalverlustvortrag?

Ein Verlustvortrag ist ein Verlust, der als abzugsfähig gilt, aber im laufenden Steuerjahr nicht abzugsfähig ist. In der Regel tritt diese Situation ein, wenn ein Unternehmen den Höchstbetrag an Freibeträgen für diese Art von Abzügen für den abgedeckten Zeitraum bereits erreicht hat. Anstatt den Verlustabzug einfach aufzugeben, ist es möglich, den Abzug für die folgende Periode geltend zu machen, was zu einem Übertrag von einer Periode auf eine spätere Periode führt.

Unternehmen erleben von Zeit zu Zeit einen Kapitalverlustvortrag. Im Allgemeinen wird es zumindest einige Gesetze geben, die die Höhe des Kapitalverlusts regeln, den ein Unternehmen während des Steuerzeitraums geltend machen kann. Sobald dieser Betrag erreicht ist, ist es für das Unternehmen unmöglich, einen weiteren Kapitalverlust anzugeben und diesen zur Reduzierung des Nettogewinns des Unternehmens zu verwenden. Diese Situation trägt dazu bei, die Möglichkeit überhöhter Verlustansprüche auszuschließen, die dazu führen, dass jede Steuerpflicht einer tatsächlich gewinnbringenden Kapitalgesellschaft vollständig entfällt.

Das Prinzip des Kapitalverlustvortrags trägt jedoch dazu bei, dass die Gesellschaft im Laufe der Zeit alle Kapitalverluste rechtlich geltend machen kann. Sobald die neue Steuerperiode beginnt, kann die Gesellschaft den Verlust, der im vorangegangenen Steuerjahr nicht abzugsfähig war, auf die aktuelle Periode anwenden. Diese Anordnung, den Verlustvortrag eines Kapitalverlusts zuzulassen, ist die Zeit und den Aufwand wert, die erforderlich sind, um einen Kapitalverlust, selbst relativ kleine Verluste, genau zu dokumentieren.

Die meisten Nationen verlangen einen kumulativen Wert des Kapitalverlusts, der von einem Steuerjahr zum nächsten geltend gemacht werden kann. Die genaue Höhe des Kapitalverlustvortrags variiert von Land zu Land, wobei das Land, in dem die Gesellschaft eingetragen ist, der Gerichtsstand ist. Die Erklärung eines Verlustvortrags erfordert die Führung von Unterlagen, die die Höhe des Verlusts gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften rechtfertigen, sowie die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Verlust nicht in einem Vorjahr erklärt wurde.