Eine Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten ist eine Stimme, die in Abwesenheit des Stimmberechtigten per Post abgegeben oder auf andere Weise abgegeben wird. Dies wird am häufigsten von Aktionären eines Unternehmens verwendet, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können, ihre Stimme aber dennoch zählen möchten.
Mit der Einladung zur Hauptversammlung wird in der Regel ein Formular übersandt, in dem einige der auf der Hauptversammlung zu treffenden Beschlüsse skizziert werden. Diese werden in der Regel als Fragen an die Aktionäre gestellt, und die gewählte Antwort basiert auf einer Stimmenauszählung für eine bestimmte Antwort. Manchmal trifft sich eine Gruppe von Aktionären mit der Absicht, eine Frage auf den Stimmzettel zu bekommen. Die Fragen können von neuen Vorstandsmitgliedern über Vorstandsvergütungen bis hin zu allgemeinen politischen Zielen des Unternehmens reichen. Die auf der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre können persönlich oder vor der Veranstaltung durch einen Bevollmächtigten abstimmen.
Die Stimmen werden gezählt, sowohl die Stimmen, die durch einen Bevollmächtigten abgegeben werden, als auch die Stimmen der anwesenden Mitglieder. In der Regel entscheidet eine einfache Stimmenmehrheit. Manchmal ist jedoch mehr als die einfache Mehrheit erforderlich, dies ist jedoch selten.
In der Vergangenheit erfolgte die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten per Post. Den Aktionären wurde mit der Einladung zur Hauptversammlung ein Stimmzettel zugesandt, den sie ausgefüllt und per Post an die Gesellschaft zurücksenden. Mit der Popularität des Internets wurde es möglich, elektronisch abzustimmen. Dies ist nicht überall im Internet möglich; es gibt spezielle Seiten, auf denen man die Stimme registrieren muss.
Nach der Registrierung kann man elektronisch durch einen Bevollmächtigten abstimmen. Es werden Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass diejenigen, die sich registrieren, tatsächlich Eigentümer der Aktien sind und nur so viele Stimmen abgeben, wie jeder einzelne zulässig ist. Normalerweise ist eine Stimme pro Aktie zulässig, gelegentlich werden jedoch auch mehrere stimmberechtigte Aktien ausgegeben.