Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument, das manchmal als Teil der Papiere benötigt wird, wenn ein Unternehmen oder verschiedene Vermögenswerte gekauft und an den neuen Eigentümer übertragen werden. Der Zertifikatstext bestätigt, dass der Vorbesitzer alle bis zum Verkaufsdatum ausstehenden Steuerschulden beglichen hat. In einigen Ländern ist auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit einstellen und alle Vermögenswerte, die im Namen des Unternehmens gehalten werden, liquidieren möchte.
Die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht in allen Ländern oder lokalen Rechtsordnungen erforderlich. Abhängig von den derzeit geltenden Vorschriften in Bezug auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer oder Vermögenssteuer kann der Status der Steuerpflicht in anderen Dokumenten behandelt werden, die von lokalen, staatlichen oder bundesstaatlichen Behörden erforderlich sind. In einigen Fällen kommt die Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung eher dem neuen Eigentümer zugute und wird oft als rechtsverbindliches Dokument angesehen, das als Bestätigung des vorherigen Eigentümers dient, dass keine ausstehende Steuerschuld oder kein Pfandrecht mit der Immobilie verbunden ist verkauft sein.
In Gebieten, in denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich ist, ist es bei Immobiliengeschäften üblich, diese Art von Dokument in die Verkaufsunterlagen aufzunehmen. Oft werden der Bescheinigung Belege wie offizielle Erklärungen von Finanzbehörden beigefügt. Dies ermöglicht neuen Eigentümern den schlüssigen Nachweis, dass die beim Erwerb beteiligte Wohn- oder Gewerbeimmobilie derzeit nicht steuerpflichtig ist und sich mit dem Erwerb verbundene potenzielle unvorhergesehene Aufwendungen zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich nicht realisieren werden.
Eine Umsatzsteuerbescheinigung kann auch erforderlich sein, wenn ein Unternehmen sich auflöst. In diesem Rahmen wird Unternehmen, die Geräte, Gebäude oder andere Vermögenswerte von dem Unternehmen kaufen, versichert, dass sie keine Steuerpflicht übernehmen und dass das auflösende Unternehmen eindeutige Eigentumsrechte an den betreffenden Vermögenswerten hat. Dies trägt dazu bei, Bedenken hinsichtlich später auftretender steuerlicher Schwierigkeiten auszuräumen, was insbesondere für Käufer mit Wohnsitz in Ländern wichtig sein kann, in denen ausstehende Steuerschulden automatisch vom vorherigen Eigentümer auf den neuen Eigentümer übergehen würden.
Sollten noch Steuerschulden bestehen, muss der Verkäufer diese Schulden in der Regel begleichen, bevor die Bescheinigung ausgestellt werden kann. Eine alternative Möglichkeit wäre, dass der Käufer die Schulden begleicht und damit den Weg für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ebnet. In diesem Fall wird der Betrag der Steuerabrechnung häufig vom Kaufpreis der betreffenden Immobilie abgezogen.