Welche Arten von Steuerabzügen für Selbständige gibt es?

Selbstständige Steuerabzüge können Selbständige und Eigenheimbesitzer auf verschiedene Weise profitieren. Erstens kann die Hälfte der einbehaltenen Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer vom gesamten Bruttoeinkommen einer Person abgezogen werden. Zweitens können Einzelpersonen die Steuerabzüge für die Selbstständigkeit nutzen, um die Kosten für allgemeine Geschäftsausgaben, wie beispielsweise die Kosten für ein Homeoffice, Verbrauchsmaterialien und eine Krankenversicherung, abzuziehen. Bei Steuerpflichtigen, die sowohl Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit als auch Lohneinkünfte beziehen, werden die Lohneinkünfte zuerst für die Sozialversicherung und die Krankenversicherung besteuert.

Da Selbständige sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer zahlen müssen, dürfen sie die Hälfte der gesamten Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer als Betriebsausgaben abziehen. Im Jahr 2011 betrug der Sozialversicherungssteuersatz 13.3%, davon 2.9% für Medicare und 10.4% für die Sozialversicherung. Die Hälfte dieses Wertes oder 2011 % des Gesamtbruttoeinkommens betrug ab dem Jahr 6.65 die Steuerabzüge für Selbständige.

Der Abzug ist nicht ausweisbar und muss vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Von diesem Abzug ist nur die Einkommensteuer betroffen, und die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit und die Steuer für selbständige Erwerbstätigkeit sind nicht betroffen. Lohnempfänger haben keinen Anspruch auf diesen Abzug.

Zu den zusätzlichen Steuerabzügen für Selbständige zählen allgemeine Geschäftsausgaben, wie z. Abzüge im Homeoffice können manchmal knifflig sein und erfordern im Auditfall eine sorgfältige Dokumentation, einschließlich Karten mit korrekten Messungen. Der Prozentsatz der von einem Home-Office belegten Fläche am gesamten Gebäude ist der Prozentsatz, den eine Person von Nebenkosten, Grundsteuern oder Hypothekenzahlungen abziehen darf.

Telefon- und Internetnutzungskosten können ebenfalls gültige Steuerabzüge für Selbständige sein, aber nur die Kosten, die speziell für geschäftliche Zwecke verwendet werden, können abgezogen werden. Wenn beispielsweise ein Heimunternehmen für 30 % der Internetnutzung verantwortlich ist, können nur 30 % der gesamten Internetrechnung als Geschäftsausgaben abgezogen werden. Sorgfältige Aufzeichnungen und Quittungen können helfen, die Geschäftskosten klarer zu ermitteln.

In einigen Fällen umfassen die Steuerabzüge für Selbständige auch die Kosten für die Krankenversicherung. Wenn ein Selbständiger seine Krankenversicherung selbst trägt und nicht in die Ehegattenversicherung aufgenommen werden kann, können die Krankenversicherungskosten abgezogen werden. Wenn dieselbe Person auch für die Krankenversicherung des Ehepartners oder des Kindes zahlt, können diese Kosten ebenfalls abgezogen werden. Dieser Abzug wird als persönliche Ausgabe und nicht als Geschäftsausgabe eingestuft, steht jedoch weiterhin für Selbständige zur Verfügung.

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