Viele Steuerbehörden erlauben steuerlich absetzbare Umzugskosten für Einzelpersonen und Unternehmen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen umziehen. Die zwei wichtigsten Arten von steuerlich abzugsfähigen Umzugskosten sind solche, die mit dem Umzug oder der Lagerung von Gegenständen verbunden sind, und solche, die als Folge des Umzugs anfallen. Damit Einzelpersonen und Unternehmen steuerlich abzugsfähige Umzugskosten geltend machen können, müssen sie in der Regel eine Reihe von vorläufigen Förderkriterien erfüllen, wie z. B. Zeit- und Entfernungstests im Zusammenhang mit dem Umzug.
Die Arten von Umzugskosten, die als steuerlich abzugsfähig gelten, umfassen im Allgemeinen alle Aufwendungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Die Steuerbehörde und die Gerichte in einer Gerichtsbarkeit entscheiden im Allgemeinen nach eigenem Ermessen, was angemessen oder unangemessen ist. Umzugskosten wie Mietkosten für Umzugswagen, physische Umzugshilfe und kurzfristige Lagergebühren werden grundsätzlich als angemessen angesehen. Auch Reisekosten wie Benzin- und Übernachtungskosten gelten als angemessen steuerlich absetzbare Umzugskosten.
In der Regel gibt es eine Reihe von Beschränkungen, die von der Steuerbehörde in der Gerichtsbarkeit steuerlich absetzbare Umzugskosten auferlegt werden, um einen Missbrauch der Abzugsvorteile zu verhindern. Beispielsweise sind Ausgaben für Mahlzeiten, Bewirtung, Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Eigenheims, Grundsteuern, Kautionen und Rückreisen zu einem früheren Wohnsitz in der Regel nicht als abzugsfähige Umzugskosten zulässig. Außerdem gelten Fahrtkostenabzüge in der Regel für den direktesten Weg von der bisherigen Adresse zur neuen Adresse. Reiseumwege, die auf dem Weg zum neuen Ziel gemacht werden, aber für den Umzug unerheblich oder unnötig sind, können in der Regel nicht als Umzugskosten abgezogen werden.
Viele Gerichtsbarkeiten erlegen zusätzliche Beschränkungen und Kriterien auf, die Einzelpersonen und Unternehmen erfüllen müssen, um steuerlich absetzbare Umzugskosten geltend zu machen. Diese Einschränkungen erfordern in der Regel, dass der Umzug berufs- oder betriebsbezogen ist, der Standort des neuen Arbeitsplatzes bzw jede Woche für eine bestimmte Anzahl von Stunden einen neuen Job oder Standort. In den Vereinigten Staaten können Einzelpersonen und Unternehmen beispielsweise Umzugskosten von ihrer Einkommensteuer abziehen, wenn sie aus beruflichen Gründen mehr als 50 Meilen (80.5 km) umziehen und mindestens 39 Stunden pro Woche arbeiten. Darüber hinaus können Unternehmen wie Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die ihre Geschäftseinnahmen, -ausgaben und -steuerabzüge angeben können, keine Umzugskosten zweimal abziehen; Vielmehr müssen sie entscheiden, ob sie die Ausgaben als Umzugskosten oder als Betriebsausgaben absetzen.